Ist das Versorgungschaos in den Apotheken nur verschoben? |
Benjamin Rohrer |
17.03.2023 18:00 Uhr |
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung läuft kurz vor Ostern aus. Darin enthalten sind wichtige Austauschfreiheiten, die die Apothekenteams nutzen können, um ihre Patienten in der Lieferengpass-Krise schnell und flexibel zu versorgen. Der Bundestag hat die Bedeutung der Regelungen erkannt und sie am gestrigen Donnerstag gesetzlich verlängert – allerdings nur bis Ende Juli. Ab August könnte dann das sogenannte Lieferengpass-Gesetz greifen, das derzeit als Entwurf in der Bundesregierung diskutiert wird. Die Austauschfreiheiten sind in diesem Gesetz allerdings an eine beim BfArM geführte Wirkstoffliste gebunden.
Im PZ-Podcast »PZ Nachgefragt« erklärt PZ-Chefredakteur Benjamin Rohrer, welche Konsequenzen die Kopplung der Austauschfreiheiten an die BfArM-Liste für die Apothekenteams hätte. Außerdem erläutert er, wie der politische Prozess rund um das von der Ampelkoalition geplante Lieferengpass-Gesetz weitergeht, was die Ärzte und Krankenkassen von den Austauschfreiheiten halten und ab wann eine verstetigte Neuregelung gelten könnte.
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