| Melanie Höhn |
| 06.10.2026 15:30 Uhr |
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärte auf PZ-Nachfrage: »Wenn es fair zugehen soll, wie der Minister fordert, dann dürfen Pharma und Kosmetika nicht einseitig belastet werden.« Es sei offensichtlich, dass nicht alle Verursacher für die Finanzierung herangezogen werden.
Die drohenden hohen Belastungen der pharmazeutischen Unternehmen würden die Versorgung gefährden. »Auf der EU-Ebene wird dieser existentielle Zielkonflikt mittlerweile klar gesehen und die Finanzierung von KARL in der bisherigen Form in Frage gestellt. Die Bundesregierung sollte hinter diesen Diskussionsstand nicht zurückfallen«, so der Verband weiter.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) befürworte eine vierte Reinigungsstufe in relevanten Kläranlagen und erkenne auch an, dass die Pharmaindustrie dazu einen Beitrag leisten soll, erklärte der Verband und versprach, sich am Aufbau einer nationalen Producer Responsibility Organisation (PRO) konstruktiv zu beteiligen.
Jedoch müssten bei den Beiträgen für die Branchen insgesamt und die einzelnen Pharmaunternehmen die EU-Rechtsprinzipien »Verhältnismäßigkeit«, »Nichtdiskriminierung« und das Verursacherprinzip («polluter pays«) eingehalten werden. »Arzneistoffe und Derivate davon kommen in Deutschland auf verschiedenen Wegen ins Abwasser: zum größten Teil durch die Ausscheidungen von Patientinnen und Patienten; zu einem weiteren Teil durch unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten über Klo und Waschbecken; und nur zu einem überaus kleinen Teil durch die Arzneimittelproduktion. Denn die Unternehmen klären ihre Abwässer bereits im Werk«, so der Verband.
Der vfa habe Zweifel, dass die »Urban Wastewater Treatment Directive« in ihrer jetzigen Fassung den EU-Rechtsprinzipien gerecht werde; hierbei sei eine Überprüfung erforderlich. »Die EU will ja versorgungskritische Industrien fördern und nicht verlieren. Deshalb verlangt der vfa, dass die EU-Kommission die Methodik transparent offenlegt, mit der die Mikroschadstoff-Werte ermittelt wurden«, hieß es weiter. »Sollte dies zu Fehleinschätzungen geführt haben, muss die EU-Kommission die daraus abgeleitete Kostenverteilung für die Industrie korrigieren.«
Der vfa befürworte auch die Klage der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA), einem europäischen Dachverband der forschenden Pharmaindustrie und einiger Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ziel müsse sein, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch bei verbessertem Gewässerschutz weiter mit innovativen Arzneimitteln versorgt werden können.