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KARL
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Pharmaverbände fordern faire Lastenverteilung

Die Pharmaindustrie unterstützt zwar eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, stellt aber die konkrete Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung infrage. An dieser hält  Umweltminister Carsten Schneider (SPD) jedoch fest.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 06.10.2026  15:30 Uhr

Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hat der Pharmabranche gestern eine Absage erteilt. Er hält am Prinzip der Herstellerverantwortung («Extended Producer Responsibility«, EPR) fest, sagte er in Bezug auf die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL). Laut Schneider müssten die Investitionen fair finanziert werden; »nicht vom Konsumenten, sondern vom Verursacher«. 

Mit der überarbeiteten Kommunalabwasserrichtlinie wurde nicht nur die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen zur Entfernung von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen beschlossen, sondern auch die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet: Die Pharma- und Kosmetikhersteller sollen sich gemäß des Verursacherprinzips zu mindestens 80 Prozent an den Kosten der neuen Klärstufe beteiligen. Die Richtlinie ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.

Pharma Deutschland fordert verlässliche Daten 

Dass der Umweltminister beim Thema der erweiterten Herstellerverantwortung auch einen nationalen Alleingang ins Spiel bringt, zeige, dass er auch diese Regelung innerhalb der Kommunalabwasserrichtlinie als nicht umsetzbar betrachtet, kommentierte die Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann des Pharma Deutschland auf PZ-Nachfrage. »Solange keine verlässlichen Daten darüber vorliegen, welche Mikroschadstoffe in welchen Mengen von welchen Verursachern tatsächlich das kommunale Abwasser belasten, würde ein nationaler Alleingang rechtlich und politisch so unhaltbar, wie die europäische Kommunalabwasserrichtlinie.«

Die Pharmabranche werde sich ihrer Verantwortung für sauberes Wasser nicht entziehen, so Brakmann. »Statt auf wissenschaftlich und rechtlich fragwürdigen Grundannahmen der Kommunalabwasserrichtlinie zu bestehen, wird es höchste Zeit, die EPR zu stoppen und eine faire Lösung zu entwickeln, die alle Verursacher einbezieht und realistische Abschätzungen über die Auswirkungen so einer Regelung bereit hält«, erklärte sie weiter.

BPI: Drohende Belastungen gefährden Versorgung

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärte auf PZ-Nachfrage: »Wenn es fair zugehen soll, wie der Minister fordert, dann dürfen Pharma und Kosmetika nicht einseitig belastet werden.« Es sei offensichtlich, dass nicht alle Verursacher für die Finanzierung herangezogen werden.

Die drohenden hohen Belastungen der pharmazeutischen Unternehmen würden die Versorgung gefährden. »Auf der EU-Ebene wird dieser existentielle Zielkonflikt mittlerweile klar gesehen und die Finanzierung von KARL in der bisherigen Form in Frage gestellt. Die Bundesregierung sollte hinter diesen Diskussionsstand nicht zurückfallen«, so der Verband weiter.

vfa: Rechtsprinzipien einhalten

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) befürworte eine vierte Reinigungsstufe in relevanten Kläranlagen und erkenne auch an, dass die Pharmaindustrie dazu einen Beitrag leisten soll, erklärte der Verband und versprach, sich am Aufbau einer nationalen Producer Responsibility Organisation (PRO) konstruktiv zu beteiligen.

Jedoch müssten bei den Beiträgen für die Branchen insgesamt und die einzelnen Pharmaunternehmen die EU-Rechtsprinzipien »Verhältnismäßigkeit«, »Nichtdiskriminierung« und das Verursacherprinzip («polluter pays«) eingehalten werden. »Arzneistoffe und Derivate davon kommen in Deutschland auf verschiedenen Wegen ins Abwasser: zum größten Teil durch die Ausscheidungen von Patientinnen und Patienten; zu einem weiteren Teil durch unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten über Klo und Waschbecken; und nur zu einem überaus kleinen Teil durch die Arzneimittelproduktion. Denn die Unternehmen klären ihre Abwässer bereits im Werk«, so der Verband.

Der vfa habe Zweifel, dass die »Urban Wastewater Treatment Directive« in ihrer jetzigen Fassung den EU-Rechtsprinzipien gerecht werde; hierbei sei eine Überprüfung erforderlich. »Die EU will ja versorgungskritische Industrien fördern und nicht verlieren. Deshalb verlangt der vfa, dass die EU-Kommission die Methodik transparent offenlegt, mit der die Mikroschadstoff-Werte ermittelt wurden«, hieß es weiter. »Sollte dies zu Fehleinschätzungen geführt haben, muss die EU-Kommission die daraus abgeleitete Kostenverteilung für die Industrie korrigieren.«

Der vfa befürworte auch die Klage der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA), einem europäischen Dachverband der forschenden Pharmaindustrie und einiger Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ziel müsse sein, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch bei verbessertem Gewässerschutz weiter mit innovativen Arzneimitteln versorgt werden können.

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