| Melanie Höhn |
| 06.10.2026 15:30 Uhr |
Die überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) sieht eine vierte Reinigungsstufe für Spurenstoffe vor, an deren Kosten sich Pharma- und Kosmetikhersteller zu mindestens 80 Prozent beteiligen sollen und die bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss. / © Imago/Steffen Schellhorn
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hat der Pharmabranche gestern eine Absage erteilt. Er hält am Prinzip der Herstellerverantwortung («Extended Producer Responsibility«, EPR) fest, sagte er in Bezug auf die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL). Laut Schneider müssten die Investitionen fair finanziert werden; »nicht vom Konsumenten, sondern vom Verursacher«.
Mit der überarbeiteten Kommunalabwasserrichtlinie wurde nicht nur die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen zur Entfernung von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen beschlossen, sondern auch die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet: Die Pharma- und Kosmetikhersteller sollen sich gemäß des Verursacherprinzips zu mindestens 80 Prozent an den Kosten der neuen Klärstufe beteiligen. Die Richtlinie ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Dass der Umweltminister beim Thema der erweiterten Herstellerverantwortung auch einen nationalen Alleingang ins Spiel bringt, zeige, dass er auch diese Regelung innerhalb der Kommunalabwasserrichtlinie als nicht umsetzbar betrachtet, kommentierte die Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann des Pharma Deutschland auf PZ-Nachfrage. »Solange keine verlässlichen Daten darüber vorliegen, welche Mikroschadstoffe in welchen Mengen von welchen Verursachern tatsächlich das kommunale Abwasser belasten, würde ein nationaler Alleingang rechtlich und politisch so unhaltbar, wie die europäische Kommunalabwasserrichtlinie.«
Die Pharmabranche werde sich ihrer Verantwortung für sauberes Wasser nicht entziehen, so Brakmann. »Statt auf wissenschaftlich und rechtlich fragwürdigen Grundannahmen der Kommunalabwasserrichtlinie zu bestehen, wird es höchste Zeit, die EPR zu stoppen und eine faire Lösung zu entwickeln, die alle Verursacher einbezieht und realistische Abschätzungen über die Auswirkungen so einer Regelung bereit hält«, erklärte sie weiter.