Pembrolizumab verlängert Lebenszeit |
Daniela Hüttemann |
16.01.2019 17:00 Uhr |
Pembrolizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der an den Programmed-Death-1-Rezeptor auf Krebszellen bindet. Dadurch soll der Tumor besser vom Immunsystem erkannt werden. Foto: Fotolia/molekuul.be
Pembrolizumab (Keytruda® von MSD) kam 2015 in der EU auf den Markt, zunächst nur in der Indikation fortgeschrittenes Melanom. Mittlerweile ist das Medikament auch zugelassen zur Behandlung von nicht kleinzelligen Bronchialkarzinomen (NSCLC, einer Form von Lungenkrebs), klassischen Hodgkin-Lymphomen, Urothelkarzinomen (einer Form von Blasenkrebs) und Tumoren im Kopf- und Hals-Bereich, die aus bestimmten Zellen der Haut und Schleimhaut entstehen. Solche Plattenepithelkarzinome, auch Stachelzellkrebs genannt, sind die zweithäufigsten bösartigen Hauttumoren. Der PD-1-Rezeptorblocker kommt erst bei fortgeschrittenem, metastasiertem Krebs zum Einsatz oder wenn Patienten auf die Erstlinientherapie nicht ansprechen.
Für Patienten mit Tumoren in der Kopf-Hals-Region, also im Mund, Rachen oder Kehlkopf, waren die Therapieoptionen im fortgeschrittenen Stadium bislang sehr begrenzt, schreibt das IQWiG. Treten während oder nach einer platinbasierten Chemotherapie Rezidive oder Metastasen auf, ist eine Heilung in der Regel nicht zu erwarten. Dann werden bestimmte Arzneimittel adjuvant gegeben, um die verbleibende Lebenszeit unter möglichst guten Lebensbedingungen zu verlängern. Das IQWiG hat nun untersucht, ob und in welchem Ausmaß Pembrolizumab dies vermag.
Bei Patienten mit PD-L1-exprimierenden Tumoren zeige sich ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen gegenüber einer patientenindividuellen Therapie nach Wahl des Onkologen, berichtet das IQWiG in seiner Nutzenbewertung. Allerdings sei das Ausmaß des Zusatznutzens nicht quantifizierbar, da zu wenige Patienten in der vorgelegten Studie zulassungsgemäß behandelt wurden. Hersteller MSD habe Daten aus einer Studie eingereicht, in der Pembrolizumab mit drei Medikamenten verglichen wurde: Methotrexat, Cetuximab und Docetaxel. Von den 129 Studienteilnehmern mit PD-L1 exprimierenden Tumoren waren viele für den Vergleich mit Cetuximab und Docetaxel vorgesehen. Diese Medikamente seien aber in Deutschland für diese Indikation nicht zugelassen. Somit entsprach nur die Behandlung von 37 Probanden der Fragestellung. »In einer so kleinen Teilpopulation können nur sehr große Effekte statistische Signifikanz erreichen«, stellt das IQWiG fest.
In der größeren Teilpopulation seien die Vorteile von Pembrolizumab beim Gesamtüberleben dagegen statistisch signifikant gewesen. Dasselbe gelte für die Nachteile bei den immunvermittelten Nebenwirkungen. Die mittlere Zeit bis zum Tod war unter Pembrolizumab mehrere Monate länger als unter den anderen Wirkstoffen.