Pandemieplan für Apotheken |
Ev Tebroke |
04.03.2025 07:00 Uhr |
Was die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken betrifft, so gibt es dafür aber nach wie vor im Pandemiefall keine Handhabe. Während Corona war eine Ausnahmeerlaubnis kurzfristig über eine Allgemeinverfügung auf Landesebene geregelt worden.
Die Herstellung von Bioziden ist normalerweise einzeln zu beantragen, dies sei höchst langwierig und bürokratisch, so Ahl. Denn das Biozid-Recht ist auf EU-Ebene geregelt. Damit es bei der nächsten Pandemie schneller möglich ist, bei Bedarf Desinfektionsmittel herzustellen, versucht die ABDA aktuell auf EU-Ebene eine Verstetigung der Ausnahmeregelung für Apotheken zu erreichen.
Denn es ist allgemein Konsens: Die nächste Pandemie wird kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Gut, wenn man dann weiß, was zu tun ist. Und was nicht.