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ABDA
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Pandemieplan für Apotheken

Bei einer Virus-Pandemie ist schnelles Handeln wichtig. Nicht nur, um die Ausbreitung eines gefährlichen Krankheitserregers möglichst früh einzudämmen. Insbesondere in Einrichtungen wie Apotheken hat der Schutz des Personals vor Ansteckung oberste Priorität. Denn es ist wichtig, dass sie den Versorgungsauftrag für die Bevölkerung möglichst lange gewährleisten können.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 04.03.2025  07:00 Uhr

Keine Herstellung von Desinfektionsmitteln

Was die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken betrifft, so gibt es dafür aber nach wie vor im Pandemiefall keine Handhabe. Während Corona war eine Ausnahmeerlaubnis kurzfristig über eine Allgemeinverfügung auf Landesebene geregelt worden.

Die Herstellung von Bioziden ist normalerweise einzeln zu beantragen, dies sei höchst langwierig und bürokratisch, so Ahl. Denn das Biozid-Recht ist auf EU-Ebene geregelt. Damit es bei der nächsten Pandemie schneller möglich ist, bei Bedarf Desinfektionsmittel herzustellen, versucht die ABDA aktuell auf EU-Ebene eine Verstetigung der Ausnahmeregelung für Apotheken zu erreichen.

Denn es ist allgemein Konsens: Die nächste Pandemie wird kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Gut, wenn man dann weiß, was zu tun ist. Und was nicht.

 

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