Pandemieplan für Apotheken |
Ev Tebroke |
04.03.2025 07:00 Uhr |
Arzneimittelversorgung während der Coronapandemie: In den Apotheken sorgten Pandemiepläne dafür, dass der Betrieb aufrechterhalten werden konnte. / © Adobe Stock/dusanpetkovic1
Wenn der Ernstfall einer Pandemie eintritt, ist es notwendig, zu wissen, was zu tun ist. Und was nicht. Die Corona-Pandemie hat zuletzt deutlich die Bruchstellen der nationalen Gesundheitsversorgung aufgezeigt. Man denke an fehlende Atemschutzmasken sowie die Tatsache, dass es zeitweise bundesweit kein Desinfektionsmittel mehr gab und die Apotheken dieses schließlich selbst herstellen mussten.
Um im Pandemiefall möglichst gut gewappnet zu sein, wurde der Nationale Pandemieplan (NPP) im Rahmen der Corona-Pandemie ergänzt. Der NPP, erstmals 2005 basierend auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von einer Expertengruppe des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht, 2017 komplett überarbeitet, bietet seit 2020 die Ergänzung »Covid-19 – neuartige Coronaviruserkrankung«. Seit 2024 obliegt die Federführung beim Pandemieschutz dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der bislang auch in Papierversion vorliegende zweiteilige NPP soll künftig ausschließlich online und interaktiv zur Verfügung stehen.
Auf Grundlage des NPP haben die Bundesländer eigene Pandemiepläne entwickelt, die die Maßnahmen konkretisieren und an regionale Gegebenheiten anpassen. Auch die Apotheken hatten auf Basis des NPP bereits 2017 entsprechende Maßnahmen festgelegt – seinerzeit noch vor dem Hintergrund einer möglichen Influenzapandemie. Mit diesem Pandemieplan gab die Bundesapothekerkammer (BAK) Empfehlungen zum Risikomanagement in der Apotheke. (»Influenzapandemie – Risikomanagement in Apotheken«). Die Regularien bildeten im Zuge der Coronapandemie dann eine gute Grundlage für das weitere Agieren in den Offizinen.
Darin ging es etwa um Fragen: Wie kann sich eine Apotheke auf eine solche Gesundheitskrise vorbereiten? Wie kann sie Patientenströme trennen? Wie kann sie Schutzmaßnahmen umsetzen? »Die dort festgelegten Handlungsprozedere waren während der Covid-19-Krise eine Hilfe«, unterstreicht Peggy Ahl, Abteilungsleiterin Qualitätssicherung der ABDA gegenüber der PZ. »Pandemie ist Pandemie«, sagt sie. Aber natürlich habe nicht alles 1:1 umgesetzt werden können.
Selbst der während der Coronapandemie überall zum Einsatz kommende Plexiglasschutz am HV war bereits im Zuge des Influenzapandemie-Plans angedacht und schon 2016 Teil der Arbeitsschutzempfehlung der BAK. Damals habe niemand daran geglaubt, dass so etwas tatsächlich umgesetzt werden würde, betont Ahl.
Man habe damit gerechnet, dass die Idee eines Plexiglasschutzes bei den Kollegen großen Unmut erzeugen würde. Denn nicht nur erfordert es einige Umbaumaßnahmen, sondern er bildet eben auch eine Barriere zwischen Patient und Mitarbeiter. Stattdessen war als Alternative die Bedienung über die Notdienst-Klappe angedacht. Doch es kam anders und die Plexiglas-Trennung war während Corona in den Apotheken schnell so gut wie flächendeckend etabliert.
Basierend auf dem Influenzapandemie-Plan ist dann im Zuge der Coronapandemie unter anderem auch der Fragenkatalog »Covid-19-Pandemie – Fragen zum Apothekenbetrieb« entstanden. Das mehr als 30 Seiten umfassende Dokument, wurde ständig aktualisiert, klärte arzneimittelrelevante Fragen und gab Hilfestellungen zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs wenn Apothekenleiterinnen oder -leiter in Quarantäne sind.
Um das Personal vor einer Ansteckung zu schützen, muss die Apothekenleitung entsprechende Vorkehrungen treffen. Dazu hatte die BAK ihre »Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen« um den Punkt »Tätigkeiten in der Apotheke während der COVID-19-Pandemie« ergänzt.
Im Falle einer Pandemie sind zudem zusätzliche Hygienemaßnahmen/-konzepte erforderlich. Auch diese wurden von der BAK im Mai 2022 entsprechend aktualisiert: Das Formblatt zum Hygienemanagement legt im Fall einer Pandemie detailliert zusätzliche Vorgehensweisen zur Reinigung und Desinfektion sowie zum Hautschutz und zur Händehygiene fest. Darin ist genauestens vorgegeben, was, wann, wie, womit zu reinigen ist und wer das übernimmt.
»Die Vorgaben zum Arbeitsschutz- und zu den Hygienemaßnahmen würden wir im Fall einer Pandemie wieder aus der Schublade holen«, so ABDA-Expertin Ahl. Vorausgesetzt, der Übertragungsweg des Virus wäre nach wie vor über Tröpfcheninfektion. Dazu bieten die Papiere sowie besagtes FAQ zum Apothekenbetrieb Handlungsempfehlungen.
Was die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken betrifft, so gibt es dafür aber nach wie vor im Pandemiefall keine Handhabe. Während Corona war eine Ausnahmeerlaubnis kurzfristig über eine Allgemeinverfügung auf Landesebene geregelt worden.
Die Herstellung von Bioziden ist normalerweise einzeln zu beantragen, dies sei höchst langwierig und bürokratisch, so Ahl. Denn das Biozid-Recht ist auf EU-Ebene geregelt. Damit es bei der nächsten Pandemie schneller möglich ist, bei Bedarf Desinfektionsmittel herzustellen, versucht die ABDA aktuell auf EU-Ebene eine Verstetigung der Ausnahmeregelung für Apotheken zu erreichen.
Denn es ist allgemein Konsens: Die nächste Pandemie wird kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Gut, wenn man dann weiß, was zu tun ist. Und was nicht.