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Viagra und Co.

OTC-Switch nur mit guter Apotheken-Beratung möglich

Letztes Jahr sprach sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zwar gegen den OTC-Switch von Sildenafil bei erektiler Dysfunktion aus. Demnächst steht das Thema jedoch wieder auf der Tagesordnung – und Tadalafil noch dazu. Viagra-Hersteller Viatris argumentiert mit der guten Beratung in der Apotheke.
Daniela Hüttemann
16.06.2023  13:30 Uhr

»Der Penis ist die Antenne des Herzens« lautet eine markante Urologen-Weisheit. Denn häufig und vor allem mit steigendem Alter gehen Erektionsprobleme auf Schäden in den feinen Blutgefäßen des männlichen Organs zurück – parallel kann das auch der Fall im Herzen oder in den Nieren sein. Nicht nur die Gesellschaft für Mann und Gesundheit plädiert daher dafür, »Erektionsstörungen stets fachmännisch und in alle Richtungen abzuklären«. Neben einer kardiovaskulären Erkrankung könne zum Beispiel auch ein bislang unentdeckter Diabetes mellitus dahinter stecken.

Das ist auch der Hauptgrund, warum Sildenafil 25 Jahre nach dem Verkaufsstart als Potenzmittel Viagra® heute zumindest in Deutschland immer noch verschreibungspflichtig ist. Gleiches gilt für die seit 2013 verfügbaren Generika sowie die anderen Phosphodiesterase-5-Hemmer, die folgten. Das ist in manchen Ländern schon anders: In Großbritannien und Polen beispielsweise gibt es Sildenafil mittlerweile auch ohne Rezept.

Eindämmung des illegalen Online-Handels als Switch-Argument

Bereits vor anderthalb Jahren, im Januar 2022, diskutierte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber, ob man Sildenafil 50 mg mit maximal vier Tabletten aus der Rezeptpflicht entlassen sollte. Der entsprechende Antrag wurde jedoch einstimmig abgelehnt. Auch das BfArM, das selbst zwar nicht stimmberechtigt ist, hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen. Damit war das Thema OTC-Switch jedoch nicht wie sonst üblich in solchen Fällen erst einmal vom Tisch.

Die Entscheidung über einen OTC-Switch fällt letztlich das Bundesgesundheitsministerium und ist dabei nicht an die Empfehlung des Sachverständigenausschuss gebunden – in der Regel folgt es dessen Votum. In diesem Fall aber hat das BMG zusätzliche Meinungen der betroffenen Fachverbände eingeholt. Wie das BMG im Dezember auf Nachfrage gegenüber der PZ erklärt hatte, sei das Ziel die Verbesserung der Patientenversorgung mit sicheren Arzneimitteln und der Schutz vor illegaler Ware aus nicht kontrollierter Herstellung. Hier steht also die Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels mit teils gefälschten Medikamenten im Vordergrund.

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