Opfer können bis Juni Hilfe beantragen |
dpa |
26.01.2023 17:05 Uhr |
Wegen gepanschter Krebsmedikamente wurde ein Apotheker aus Bottrop 2018 zu 12 Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt. / Foto: Getty Images/Pramote Polyamate
Opfer des Bottroper Zytostatikaskandals können bis Ende Juni Anträge auf Entschädigung stellen. Das hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am heutigen Donnerstag mitgeteilt. Der Landtag hatte im Dezember beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.
In dem Fall hatte ein Apotheker jahrelang teure Wirkstoffe für Krebsmedikamente unterdosiert und damit illegale Millionenprofite erzielt. Der Apotheker war vom Landgericht Essen 2018 wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden.
Ursprünglich waren die Zahlungen an Opfer und Hinterbliebene auf die rund 2000 im Essener Urteil genannten Geschädigten begrenzt. Mit dem Landtagsbeschluss vom Dezember sind nun alle berechtigt, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente bekommen haben. Das gilt auch für Angehörige von verstorbenen Betroffenen. Insgesamt umfasst der Hilfsfonds des Landes zehn Millionen Euro.