Österreich: Apotheken bieten kostenlose Antigentests an |
Hintergrund für die Einführung der kostenlosen Tests ist die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die am heutigen Montag in Österreich in Kraft getreten ist. Darin ist geregelt, dass körpernahe Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentest-Ergebnisses in Anspruch genommen werden können. Der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Für den Friseurbesuch, bei der Maniküre oder bei der Massage müssen die Österreicher somit ein negatives Testergebnis vorweisen, informiert das Gesundheitsministerium. Von der Testpflicht sind jedoch alle Personen ausgenommen, die in den vergangenen sechs Monaten bereits mit Covid-19 infiziert waren. Dies sei bei knapp 9 Millionen Österreichern bei etwas mehr als 400.000 Personen der Fall, erklärte der Kammersprecher. Diese können den Bescheid der Behörde über die Quarantänemaßnahme vorlegen und müssten so keinen Test machen.
In Österreich gab es beispielsweise in der Hauptstadt Wien schon kostenlose Schnelltests in fünf Teststraßen. Die Abgabe von Schnelltests an Laien ist im Vergleich zu Deutschland zudem relativ freizügig geregelt. Die Hersteller müssen in Österreich nur eine Selbstverpflichtung abgeben und können ihre Tests damit auch für den Privatgebrauch verkaufen. Auch bei der Verteilung von FFP2-Masken an Risikopatienten zeigte sich die österreichische Regierung durchaus praktisch veranlagt und schickte die Masken per Post an die berechtigten Personen nachhause.