Nur apothekenpflichtige Johanniskraut-Präparate empfehlenswert |
Nur Johanniskraut-Präparate auf Basis von Trockenextrakten in ausreichend hoher Dosierung gelten als wirksam gegen leichte bis mittelschwere Depressionen. / Foto: Getty Images/liveostockimages
Nur die apothekenpflichtigen Medikamente auf Basis von Trockenextrakten seien ausreichend hoch dosiert, so das wenig überraschende, aber trotzdem erfreuliche Fazit der Test-Redaktion. Von frei verkäuflichen Mitteln wie Dragees mit Johanniskraut-Pulver, Tee oder Saft raten sie ab. Bewertet wurden hier drei Arzneitees und fünf traditionelle Arzneimittel, davon zwar eines von dm mit Trockenextrakt, das aber zu niedrig dosiert ist. Hier sei die Dosis nicht ausreichend hoch, um die gewünschte antidepressive Wirkung zu erzielen. Die Tagesdosis sollte etwa 900 Milligramm Trockenextrakt betragen, bei leichter Verstimmung können 500 bis 750 mg ausreichen.
Alle zehn apothekenpflichtigen Präparate (darunter drei verschreibungspflichtige) der 18 untersuchten Mittel seien geeignet, um leichte bis mittelschwere depressive Episoden zu behandeln. Dazu muss das Medikament jedoch lange genug und regelmäßig eingenommen werden, da die Wirkung oft erst nach einigen Wochen einsetzt. Dieser Hinweis gehört unbedingt in die Beratung. Bessert sich die Stimmung nicht oder wird schlechter, sollte der Betroffene an den Arzt verwiesen werden. In puncto Nebenwirkung sollten Patienten auf eine mögliche Lichtempfindlichkeit der Haut hingewiesen werden.
Außerdem sollte die Apotheke vor einer Abgabe Johanniskraut-haltiger Medikamente einen Interaktionscheck machen. Johanniskrautextrakt schwächt beispielsweise die Wirkung von hormonellen oralen Kontrazeptiva, Phenprocoumon, Theophyllin, trizyklischen Antidepressiva und den Cholesterolsenkern Atorvastatin und Simavastatin ab.
Wichtig zu wissen für die Anwender: Zwar ist von den freiverkäuflichen Präparaten keine ausreichende antidepressive Wirkung zu erwarten, potenziell besteht aber trotzdem auch bei ihnen ein Interaktionsrisiko. Stiftung Warentest rät daher auch von den niedrig dosierten Mitteln und Tees ab, wenn der Betroffene verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt.