NRW-Apotheker planen Omikron-Sonderversorgung |
Konkrete Handlungsmöglichkeiten sehen die Kammern insbesondere in den Bereichen Öffnungszeiten und Botendienste: Apotheken sollen zunächst die Möglichkeit erhalten, ihre Öffnungszeiten freiwillig an Sonn- und Feiertagen auszuweiten und an diesen Tagen auch Botendienste anzubieten. Sollte das »Freiwilligensystem« nicht ausreichen, könnten die Kammern Dienstbereitschaften anordnen. Apotheken, die sich im Notfall verpflichten lassen würden, sollten dies ihren Kammern melden. Sollte es keine oder nicht ausreichende, freiwillige Meldungen geben, könnten die Kammern die Apotheken auch per Bescheid zu Zusatzdiensten verpflichten.
Was die Botendienste betrifft, soll es ausschließlich für Covid-19-Patienten die Möglichkeit eines ärztlich verordneten Botendienstes bis 22.00 Uhr geben. Allerdings fordern die Kammern, dass man diese Möglichkeit in Richtung Ärzte und Behörden als einen »pandemiebedingten Sonder-Botendienst« verstehe. Botendienste, die rein unter »Convenience-Gesichtspunkten« zu sehen sind, soll es nicht geben. Und: Die Apotheken sollen den Anspruch auf einen solchen Sonder-Botendienst prüfen und auch ablehnen dürfen. Die zu erwartenden »erheblichen« Mehrkosten sollen durch das Ministerium bzw. die Krankenkassen auskömmlich finanziert werden, fordern die Kammern.
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