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Öffnungszeiten, Botendienste

NRW-Apotheker planen Omikron-Sonderversorgung

Die rasant steigenden Coronavirus-Infektionszahlen werfen auch Fragen in der ambulanten Arzneimittelversorgung auf: Wie sollen so viele kranke oder unter Quarantäne stehende Menschen mit Arzneimitteln versorgt werden? Die beiden Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen haben dazu nun einen gemeinsamen Plan entwickelt. Es geht um Öffnungszeiten und Sonder-Botendienste.
Benjamin Rohrer
20.01.2022  10:00 Uhr
NRW-Apotheker planen Omikron-Sonderversorgung

Die Omikron-Variante des Coronavirus sorgt nun auch in Deutschland für immer höhere Infektionszahlen. Am vergangenen Dienstag wurden erstmals mehr als 100.000 positive PCR-Tests festgestellt. Und damit ist das Ende der Fahnenstange wohl noch nicht erreicht: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle etwa Mitte Februar erreicht sein wird. In den kommenden Wochen werden also immer mehr Menschen wegen akuter Infektionen oder Quarantäne nicht so einfach in die Apotheke kommen können, wenn sie mit Arzneimitteln versorgt werden müssen.

Nach Informationen der PZ arbeitet unter anderem die Landesregierung Nordrhein-Westfalens derzeit an Notfallplänen für die Gesundheitsversorgung, die bei besonders hohen Neuinfektionszahlen greifen sollen. Dem Vernehmen nach hat das von Karl-Josef Laumann (CDU) geführte Gesundheitsministerium auch schon Gespräche mit den beiden Apothekerkammern (Nordrhein/Westfalen-Lippe) geführt, die nun gemeinsam ein Eckpunktepapier erarbeitet haben. In dem Papier, das der PZ vorliegt, geht es um die »Sicherstellung der Arzneimittelversorgung im Falle einer pandemischen Lage mit hohen Infiziertenzahlen respektive unter Quarantäne stehenden Patientinnen und Patienten«.

Kreisvertrauensapotheker/-innen sollen über Lage informieren

In einer Vorbemerkung erklären die Kammern, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch die Apotheken gewährleistet und auch zu Pandemiezeiten bislang jederzeit sichergestellt war. Auch in der Omikron-Welle könne durch das »weniger ausgeprägte« Krankheitsbild in den meisten Fällen eine ambulante Versorgung erfolgen. Allerdings sei nicht absehbar, in welchem Umfang der Versorgungsbedarf tatsächlich ansteigen werde. Auch weil die Infektionszahlen regional unterschiedlich stark ausgeprägt sein werden, müsse es flexible Verfahrensabläufe geben, stellen die Kammern fest.

Aus diesem Grund sollen die Kreisvertrauensapotheker/-innen in NRW die beiden Kammern fortlaufend über den Versorgungsstatus in ihren Regionen informieren. Die Kammern wiederum stimmen sich dann mit dem Landesgesundheitsministerium über mögliche Maßnahmen ab. »Das System kann so rauf- und runterskaliert werden. Diese Steuerung garantiert auch die von den Kammern zu beachtende Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen«, heißt es in dem Papier.

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