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Lauterbach stellt Eckpunkte vor

Notfallzentren mit Partnerapotheken

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat erste Eckpunkte für seine geplante Notfallreform vorgelegt. In ganz Deutschland sollen Integrierte Notfallzentren entstehen, die Patienten behandeln und kurzfristig benötigte Arzneimittel abgeben dürfen. Hierzu können sie mit benachbarten Apotheken kooperieren. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. 
Lukas Brockfeld
16.01.2024  12:40 Uhr

Ärzteschaft mahnt zur Reform 

Im Vorfeld hatten sich der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen. 

Der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried, fand kurz nach der Veröffentlichung lobende Worte für die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers: »Mit den heute vorgelegten Eckpunkten werden mehr Brücken gebaut als Gräben aufgerissen. Viele Erfahrungen aus der Regelversorgung und aus Modellprojekten scheinen Eingang in die Reformüberlegungen gefunden zu haben.« Der Gesetzgeber müsse bei der Umsetzung der Eckpunkte die Entlastung der Notfallversorgung und die Stärkung der Regelversorgung im Auge behalten. 

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