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Lauterbach stellt Eckpunkte vor

Notfallzentren mit Partnerapotheken

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat erste Eckpunkte für seine geplante Notfallreform vorgelegt. In ganz Deutschland sollen Integrierte Notfallzentren entstehen, die Patienten behandeln und kurzfristig benötigte Arzneimittel abgeben dürfen. Hierzu können sie mit benachbarten Apotheken kooperieren. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. 
Lukas Brockfeld
16.01.2024  12:40 Uhr

Überlastete Notaufnahmen, schlecht vernetzte Rettungsstellen und unnötige Notrufe – die Notfallversorgung in Deutschland gilt seit langem als reformbedürftig. Am heutigen Dienstag legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstmals konkrete Eckpunkte zur Verbesserung der Notfallversorgung vor. Gesundheitsminister Lauterbach verspricht eine bessere Erreichbarkeit von Ärzten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, konkrete Vorgaben für telemedizinische Angebote und Hausbesuche sowie eine engere Kooperation von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern.

Krankenhäuser sollen entlastet werden

»Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden«, erklärt der Gesundheitsminister. »Das muss nicht immer das Krankenhaus sein. In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller. Und häufig reicht auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis.« Im Augenblick seien die Notfallzentren der Kliniken zu oft mit Patienten überfüllt, die gar nicht im Krankenhaus behandelt werden müssten. 

Zur besseren Steuerung der Patientinnen und Patienten will das BMG die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) vernetzen. Außerdem sollen bundesweit Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern aufgebaut und die ambulanten Notdienststrukturen gestärkt werden. Die Notfallzentren sollen Patienten behandeln und kurzfristig benötigte Arzneimittel abgeben. Hierzu können sie mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen. »Das erspart den Patienten unnötige Wege und verhindert lange Wartezeiten in Notaufnahmen und Arztpraxen,« sagt Lauterbach. 

Das sind die Eckpunkte der geplanten Reform:

  1. Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen. Zur Förderung der Terminservicestellen werden zusätzliche Mittel durch die gesetzliche Krankenversicherung und die KVen bereitgestellt.
  2. Die notdienstliche Akutversorgung wird bundesweit vereinheitlicht. Dazu wird der Sicherstellungsauftrag der KVen konkretisiert. Sie müssen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen.
  3. Die KVen erhalten gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz wird in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt.
  4. Um Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (»gemeinsamer Tresen«) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe.
  5. Die Kooperationspartner der INZ sollen sich zudem digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können.
  6. Die Öffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist.
  7. Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patientinnen und Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen.
  8. Damit Patientinnen und Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden.

Die Bundesregierung kündigt an, in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfallreform vorzulegen. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. Außerdem will man der Öffentlichkeit bald erste Eckpunkte zur geplanten Rettungsdienstreform präsentieren. 

Ärzteschaft mahnt zur Reform 

Im Vorfeld hatten sich der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen. 

Der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried, fand kurz nach der Veröffentlichung lobende Worte für die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers: »Mit den heute vorgelegten Eckpunkten werden mehr Brücken gebaut als Gräben aufgerissen. Viele Erfahrungen aus der Regelversorgung und aus Modellprojekten scheinen Eingang in die Reformüberlegungen gefunden zu haben.« Der Gesetzgeber müsse bei der Umsetzung der Eckpunkte die Entlastung der Notfallversorgung und die Stärkung der Regelversorgung im Auge behalten. 

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