Notfallzentren mit Partnerapotheken |
Lukas Brockfeld |
16.01.2024 12:40 Uhr |
Rettungskräfte sollen sich bald stärker auf echte Notfälle konzentrieren können. / Foto: Adobe Stock/fottoo
Überlastete Notaufnahmen, schlecht vernetzte Rettungsstellen und unnötige Notrufe – die Notfallversorgung in Deutschland gilt seit langem als reformbedürftig. Am heutigen Dienstag legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstmals konkrete Eckpunkte zur Verbesserung der Notfallversorgung vor. Gesundheitsminister Lauterbach verspricht eine bessere Erreichbarkeit von Ärzten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, konkrete Vorgaben für telemedizinische Angebote und Hausbesuche sowie eine engere Kooperation von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern.
»Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden«, erklärt der Gesundheitsminister. »Das muss nicht immer das Krankenhaus sein. In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller. Und häufig reicht auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis.« Im Augenblick seien die Notfallzentren der Kliniken zu oft mit Patienten überfüllt, die gar nicht im Krankenhaus behandelt werden müssten.
Zur besseren Steuerung der Patientinnen und Patienten will das BMG die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) vernetzen. Außerdem sollen bundesweit Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern aufgebaut und die ambulanten Notdienststrukturen gestärkt werden. Die Notfallzentren sollen Patienten behandeln und kurzfristig benötigte Arzneimittel abgeben. Hierzu können sie mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen. »Das erspart den Patienten unnötige Wege und verhindert lange Wartezeiten in Notaufnahmen und Arztpraxen,« sagt Lauterbach.
Die Bundesregierung kündigt an, in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfallreform vorzulegen. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. Außerdem will man der Öffentlichkeit bald erste Eckpunkte zur geplanten Rettungsdienstreform präsentieren.
Im Vorfeld hatten sich der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen.
Der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried, fand kurz nach der Veröffentlichung lobende Worte für die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers: »Mit den heute vorgelegten Eckpunkten werden mehr Brücken gebaut als Gräben aufgerissen. Viele Erfahrungen aus der Regelversorgung und aus Modellprojekten scheinen Eingang in die Reformüberlegungen gefunden zu haben.« Der Gesetzgeber müsse bei der Umsetzung der Eckpunkte die Entlastung der Notfallversorgung und die Stärkung der Regelversorgung im Auge behalten.