NNF senkt Verwaltungskostenpauschale |
Der NNF will finanzielle Rücklagen verwenden, um die Verwaltungskostenpauschale zu senken. Profitieren sollen die notdienstleistenden Apotheken. / Foto: ABDA
Der Nacht- und Notdienstfonds teilte am Freitag mit, dass der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands in seiner gestrigen Sitzung beschlossen hat, Rücklagen abzuschmelzen und die Verwaltungskostenpauschale für den NNF zu senken. Damit soll die Pauschale auf 250.000 Euro pro Quartal gesenkt und das Ausschüttungsvolumen für die Notdienstpauschale erhöht werden.
Der NNF teilte weiter mit, dass den öffentlichen Apotheken damit direkt die Synergieeffekte zugutekommen sollen, die sich aus der Erweiterung der Aufgaben des NNF ergeben. Das bedeutet, dass es künftig mehr Geld für die Apotheken je Notdienst geben soll. Für das dritte Quartal 2021 erhielten die Apotheken 380 Euro pro Notdienst. Für die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen soll ein großer Teil der Aufwendungen des NNF mehrfach genutzt werden.
Die Verwaltungskostenquote sinkt damit voraussichtlich auf 0,67 Prozent, heißt es weiter. In den vergangenen Jahren lag die Quote meist zwischen 1,43 und 1,95 Prozent.
Der NNF wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich damit als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle für Apotheker entwickelt. Er übernimmt die Verwaltung und Auszahlung der pauschalen Zuschüsse für Notdienste sowie die Refinanzierung der TI-Ausstattung. Hierzu haben etwa bereits 82 Prozent der Apotheken einen Antrag auf Refinanzierung ihrer Erstausstattung für die Telematik-Infrastruktur beantragt, die unter anderem für die Abwicklung der E-Rezepte benötigt wird. Dieses Jahr soll der NNF zudem die Abrechnung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen übernehmen.