Apotheken erhalten 380 Euro pro Notdienst |
Ev Tebroke |
09.12.2021 13:18 Uhr |
Notdienstleistende Apotheken erhalten seit 2013 einen Zuschuss für den Nachtdienst. Dieser speist sich aus einem Festzuschlag auf jede abgegebene Packung verschreibungspflichtiger Medikamente. / Foto: ABDA
Im dritten Quartal 2021 erhalten notdienstleistende Apotheken einen Zuschuss von 380,86 Euro. Das sind knapp 8,50 Euro mehr als im Vorquartal, wie der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) am Mittwoch mitgeteilt hat. Die Pauschale ist demnach im Vergleich zum zweiten Quartal um 2,27 Prozent gestiegen.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist laut NNF neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Der Zuschuss finanziert sich dabei durch einen Festzuschlag von 21 Cent pro abgegebener Rx-Packung.
Im dritten Quartal haben 18.436 Apotheken insgesamt 98.571 sogenannte Vollnotdienste geleistet, also durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr. Gleichzeitig wurden im Berechnungszeitraum 181.517.170 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorquartal.
Ursprünglich war der Nacht- und Notdienstfonds des DAV 2013 gegründet worden, um notdienstleistende Apotheken mit einem Zuschuss zu unterstützen. Bevor am 1. August 2013 das entsprechende Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft trat, konnten notdienstleistende Apotheken lediglich 2,50 Euro Notdienstzuschlag berechnen. Mittlerweile fungiert der NNF aber als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker. Nach eigenen Angaben ist neben der Verwaltung der Notdienste die Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur (TI) für Apotheken das zweite Standbein.