Neues Gutachten hält Cannabis-Legalisierung für möglich |
Die Strafrechtlerin und Kriminologin Masha Fedorova sowie ihr Kollege Piet Hein van Kempen von der Universität in Nimwegen sollen laut LTO ihre Untersuchung in der März-Ausgabe des European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice veröffentlichen. Das Duo kommt darin zum Ergebnis, dass die Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich ist.
Konkret schreiben die Autoren: Eine Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat »aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag«. Zugleich benennen Federova und van Kempen aber auch Bedingungen, die für eine Legalisierung erfüllt sein müssten – etwa scharfe Vorkehrungen gegen einen internationalen Cannabis-Tourismus.
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine »kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften« möglich zu machen. Ob Genusscannabis auch in Apotheken abgegeben werden soll, ist bislang unklar. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen. Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst erklärt, er wolle bis Ende März einen Gesetzentwurf vorlegen. Holetschek lässt diese Argumente nicht gelten: »Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt. Der Schwarzmarkt existiert vielmehr weiter. Daneben stellen Probleme in der Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug den Staat vor unlösbare Probleme.«