Neuer Leitfaden zur Abgabe von Fentanyl-Nasenspray |
Daniela Hüttemann |
20.12.2018 12:00 Uhr |
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Der Leitfaden ist Teil der Zulassungsunterlagen, die Apotheker und das abgebende pharmazeutische Personal vor der Abgabe des Arzneimittels gelesen haben beziehungsweise kennen sollten. Auch für Ärzte wurden ein Leitfaden sowie eine Checkliste erarbeitet. Für Patienten gibt es spezielles erarbeitetes Informationsmaterial, das ihnen bei der Abgabe mitgegeben werden muss.
Der Apothekerleitfaden enthält Informationen zur Indikation, Dosierung und Titration, Aufbewahrung, Sicherheit und Entsorgung sowie zur Vorgehensweise bei der Abgabe. Mit einer Checkliste lässt sich dokumentieren, dass alle erforderlichen Maßnahmen in der Apotheke erfolgt sind.
Instanyl ist nur indiziert und zugelassen für die Behandlung von Durchbruchschmerzen bei Erwachsenen, die bereits eine Opioid-Basistherapie gegen ihre chronischen Tumorschmerzen erhalten haben. Das Medikament darf nicht bei anderen kurz andauernden Schmerzen oder Schmerzzuständen verwendet werden. Off-Label-Verschreibungen und ein Verdacht auf Missbrauch müssen gemeldet und mit dem verschreibenden Arzt abgeklärt werden.
Es liegt in der Verantwortung des abgebenden Apothekers sicherzustellen, dass der Patient weiß, wie das Fentanyl-haltige Nasenspray anzuwenden ist. Pro Durchbruch-Schmerzepisode darf nur ein Sprühstoß verabreicht werden. Wenn der Schmerz zehn Minuten danach nicht ausreichend nachgelassen hat, darf der Patient einen zweiten Sprühstoß applizieren. In der Regel sollten mindestens vier Stunden zwischen den einzelnen Behandlungen einzelner Durchbruchschmerz-Episoden liegen. Wird eine weitere Dosis vorzeitig benötigt, ist ein Mindestabstand von zwei Stunden einzuhalten. Pro Tag sollten maximal vier Durchbruchschmerz-Episoden behandelt werden. Bei häufigeren Schmerzattacken sollte der Arzt die Basis-Opioidtherapie überprüfen. Die verfügbaren Instanyl-Wirkstärken dürfen nicht mit denen anderer Fentanyl-haltiger Produkte verglichen werden.
Das Arzneimittel darf nur vom Patienten selbst oder von seinen Betreuungspersonen angewendet werden, was der Apotheker bei der Abgabe betonen muss. Zudem soll er den Patienten daran erinnern, das Medikament nach der Anwendung zur Aufbewahrung in die kindersicher Verpackung zurückzulegen und diese sicher vor Missbrauch und Entwendung aufzubewahren.
Der Apotheker muss sich vergewissern, dass der Patient mit der korrekten Vorbereitung von Instanyl vor der ersten Anwendung vertraut ist. Er darf das Spray nur in einem gut belüfteten Bereich vorbereiten. Jeder Sprühstoß darf nicht auf sich selbst, andere Menschen sowie auf Oberflächen und Gegenstände gerichtet werden, die mit anderen Menschen, insbesondere Kindern, in Kontakt kommen könnten.
Aufgrund des Missbrauchspotenzials und zur Verhinderung einer versehentlichen Anwendung durch Kinder müssen alle nicht verwendeten oder nicht aufgebrauchten Nasensprays systematisch und in der kindersicheren Verpackung sachgemäß entsorgt werden, zum Beispiel über die Rückgabe an die Apotheke oder an eine in vielen Gemeinden angebotene spezielle Sammlung von Altarzneimitteln. Es liegt in der Verantwortung des abgebenden Apothekers, den Patienten oder die Betreuungsperson über die korrekte und sichere Entsorgung zu informieren.
Das Apothekenpersonal sollte die Anzeichen einer Fentanyl-Überdosierung und das situationsgerechte Vorgehen in diesem Fall kennen, um die Patienten und ihre Betreuungspersonen angemessen zu informieren. Die gefährlichsten Anzeichen einer Intoxikation sind
• tiefe Sedierung, die zur Bewusstlosigkeit führen kann,
• Hypotonie,
• schwere Atemdepression, die zur Atemlähmung führen kann,
• Krämpfe und Krampfanfälle,
• Koma.
Bei solchen Symptomen ist unverzüglich medizinische Hilfe zu rufen. Ohne angemessene medizinische Behandlung können die Beschwerden zum Tode führen. Es ist der Notruf 112 zu wählen. Haben Personen, denen Instanyl nicht verschrieben wurde, das Nasenspray angewendet, muss sofort der Notruf getätigt werden.