Im nächsten Schritt sollen Betroffene demnach gezielt informiert und beraten werden – auch über Handlungsalternativen, mögliche Auswirkungen auf Dritte und Risiken einer fehlerhaften Durchführung.
Mit vier Wochen Abstand soll es mindestens zwei Beratungsgespräche geben, möglichst mit zwei Fachärzten, darunter einer für psychische Krankheiten. Durch »kritisches Hinterfragen« solle die Motivlage der Betroffenen überprüft werden, so Simon. Die Ergebnisse sollen schriftlich dokumentiert werden.
Laut dem Medizinethiker kann es »unendlich viele Situationen« geben, in denen ein Sterbewunsch geäußert wird. Oft sind Angehörige der Generation 70+ betroffen, wie die Psychologin Birgit Wagner sagte.
Die Leitlinie befasst sich auch mit den Belastungen der Angehörigen und dem Umgang mit ihnen – auch gegebenenfalls mit Enkeln, die einfühlsam und altersgerecht informiert werden sollten. Insgesamt umfasst die Leitlinie 45 Empfehlungen.