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Suizidassistenz
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Neue Leitlinie zum Umgang mit Sterbewünschen

Wie sollen Ärzte oder Pflegekräfte reagieren, wenn Menschen in existenzieller Not sagen, dass sie sterben wollen? Eine neue Leitlinie setzt auf eingehende Beratung – mit offenem Ausgang.
AutorKontaktdpa
Datum 23.10.2026  15:30 Uhr
Neue Leitlinie zum Umgang mit Sterbewünschen

Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte sollen durch neue Handlungsempfehlungen besser mit Patientenwünschen nach einem assistierten Suizid umgehen können. Experten für Medizin, Psychotherapie und Ethik stellten die neue Leitlinie »Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung« nach rund zweijährigen Beratungen in Halle (Saale) vor. Im Gesundheitswesen wurden wegen häufiger werdender Anfragen nach Hilfe beim Suizid vor allem von älteren Menschen wiederholt klare und sichere Regelungen angemahnt.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 ist die Zahl assistierter Suizide in Deutschland gestiegen. 2025 gab es mehr als 1200 von Suizidhilfe-Organisationen gemeldete Fälle und mutmaßlich eine hohe Dunkelziffer. Das Gericht hatte ein Verbot geschäftsmäßiger, also auf Wiederholung angelegter Sterbehilfe gekippt: Sofern eine Suizidentscheidung »freiverantwortlich« erfolgt, ist es rechtlich möglich, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen – etwa durch die Aushändigung eines Medikaments. Vorstöße für ein Gesetz zur Sterbehilfe waren 2023 im Bundestag gescheitert.

Ausloten des Sterbewunsches

Die neue Leitlinie sieht ein »vertieftes Gespräch« mit erfahrenen Fachleuten als einen ersten zentralen Schritt nach dem Vorbringen eines Sterbewunschs vor. Wie der Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, Alfred Simon, weiter erläuterte, sollen in wertschätzender Atmosphäre Hintergründe und Motive ohne Druck besprochen werden – um die Frage zu klären: Liegen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen einen Suizid vor?

Erkannt werden soll etwa, ob eine psychische Erkrankung die Selbstbestimmungsfähigkeit beeinträchtigt. Psychische Erkrankungen schließen demnach zwar nicht aus, dass eine solche Entscheidung freiverantwortlich ist – aber umgekehrt könne die Freiverantwortlichkeit auch ohne psychische Erkrankung eingeschränkt sein. Auch eine akute Lebenskrise oder äußerer Druck könnten dabei infrage kommen – und sollten erkannt werden.

Wenn nötig, sollen Wege zu einer Behandlung oder einem Klinikaufenthalt eröffnet werden. Eine Suizidassistenz solle nicht aktiv als Handlungsoption vorgeschlagen werden.

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