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Wer bekommt welchen Impfstoff?

Neue Corona-Impfverordnung in Kraft getreten

Die aktuelle Impfverordnung folgt der STIKO-Empfehlung, den Impfstoff von Astra-Zeneca nur an Erwachsene bis 64 Jahren zu verimpfen. Damit werden Jüngere, zunächst das Pflegepersonal, mit dem Vektorimpfstoff geimpft. Zudem gilt nun eine Einzelfallregelung: Personen können mit einem entsprechenden ärztlichen Attest auch früher gegen Covid-19 geimpft werden.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 09.02.2021  16:30 Uhr
Diabetiker und Krebserkrankte nun früher an der Reihe

Diabetiker und Krebserkrankte nun früher an der Reihe

Mit der überarbeiteten Verordnung werden zudem weitere Personen mit Vorerkrankungen prioritär eingestuft. So sollen Personen mit schweren psychiatrischen Erkrankungen nun mit hoher Priorität, also in der zweiten Gruppe, berücksichtigt werden. Auch Personen mit schwerer Lungenerkrankung (COPD/Mukoviszidose), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus oder einer chronischen Leber- oder Nierenerkrankung werden nun mit hoher Priorität geimpft. Auch Krebserkrankte sind nun in dieser Gruppe angesiedelt. Personen mit chronischen neurologischen Erkrankungen oder einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung werden nun in der dritten Gruppe mit erhöhter Priorität geimpft.

Zurzeit ist allerdings noch die erste Gruppe (höchste Priorität) an der Reihe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte bereits vor einigen Wochen an, allen Pflegeheimbewohnern bis spätestens Mitte Februar ein Impfangebot machen zu wollen. Das BMG betonte: »Mit der Impfung von Personen aus den Personengruppen nach § 3 CoronaImpfV (Priorisierungsgruppe II) soll grundsätzlich erst dann begonnen werden, wenn alle Anspruchsberechtigten nach § 2 CoronaImpfV (Priorisierungsgruppe I) ein Impfangebot erhalten haben.« Davon soll nur abgewichen werden, wenn dies für eine »effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist«. Wenn allerdings alle Personen mit höchster Priorität bereits geimpft wurden, für die der Astra-Zeneca-Impfstoff empfohlen ist, können auch Personen der nachfolgenden Gruppe geimpft werden. Dies gelte laut BMG auch dann, wenn die Impfungen beispielsweise von Über-65-Jährigen in der ersten Gruppe noch nicht abgeschlossen sind.

Rund 2,3 Millionen Menschen geimpft

In Deutschland haben Stand Montagabend laut Robert-Koch-Institut (RKI) bereits rund 2,3 Millionen Personen eine Erstimpfung erhalten. Davon haben etwas mehr als 1 Million Menschen bereits die zweite Impfung bekommen. Am Montag starteten auch die Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff. Laut RKI-Übersicht wurden bis einschließlich dem 8. Februar 15 Personen mit dem Vektorimpfstoff in Bremen geimpft. Wer wann voraussichtlich an der Reihe zum Impfen ist, kann in einem Online-Tool eines polnischen Start-ups errechnet werden.

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