Neue Botendienst-Vergütung soll ins VOASG kommen |
Doch kein Omnibusverfahren: Die neue Botendienst-Vergütung soll mit der geplanten Apothekenreform geregelt werden. / Foto: PZ/Daniela Hüttemann
Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wird einen weiteren für Apotheker wichtigen Passus bekommen: die geplante dauerhafte Vergütung der Botendienste. Anfang August hatte die PZ darüber berichtet, dass die mit der Coronavirus-Pandemie zeitlich begrenzte Honorierung der Botendienste dauerhaft eingeführt werden soll – im Rahmen der geplanten Klinikreform, dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Laut KHZG-Entwurf ist geplant, die Vergütung der Apotheken dauerhaft bei 2,50 Euro pro Botendienst und Lieferort im SGB V festzuschreiben. Zur Begründung heißt es im Entwurf, dass die dauerhafte Einführung notwendig sei, »um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen«.
Nun nimmt die Große Koalition aber offenbar einen Strategiewechsel vor und plant, die Regelung aus dem Entwurf der Klinikreform herauszunehmen. Aus Koalitionskreisen erfuhr die PZ, dass sich Union, SPD und das Bundesgesundheitsministerium darüber verständigt haben, den Passus wegen der inhaltlichen Nähe im Rahmen der Apothekenreform zu regeln. Das KHZG sei ein Gesetz, mit dem kurzfristige Maßnahmen im Bereich der Klinikfinanzierung umgesetzt werden sollten, die in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehen, hieß es weiter. Im VOASG würden längerfristige Maßnahmen, die ausschließlich den Apothekenmarkt betreffen, umgesetzt. Zuvor hatten auch der Branchendienst »Apotheke Adhoc« und »DAZ online« den CDU-Arzneimittelexperten Michael Hennrich dementsprechend zitiert.
Wie genau die Botendienstregelung im VOASG formuliert werden soll, ist allerdings noch unklar. Sicher ist aber, dass der Transport in die Apothekenreform für die Apotheker nicht unbedingt von Nachteil sein muss. Schließlich wurde das VOASG bereits vom Kabinett beschlossen. Die neue Botendienst-Vergütung hätte mit dem KHZG noch von allen Bundesministerien im Rahmen der Ressortabstimmung geprüft werden müssen. Widersprüche aus dem Finanz- oder Wirtschaftsministerium, das eigentlich für die Apothekenhonorierung zuständig ist, wären nicht ausgeschlossen gewesen. Beim VOASG sind Änderungen an der Botendienst-Regelung aber noch im parlamentarischen Verfahren möglich.
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