BKK: Botendienst ist gefragt, Vergütung aber unnötig |
Jennifer Evans |
28.10.2020 13:30 Uhr |
Apotheken können derzeit 2,50 Euro pro Botendienst abrechnen. Das ist zu viel, findet der BKK Dachverband. / Foto: Getty Images/ArtEvent ET
Von den 3000 Teilnehmern seiner Online-Umfrage wollte der BKK Dachverband wissen, wie sie in Pandemie-Zeiten die Arzneimittel-Versorgung wahrgenommen haben. Insgesamt 42 Prozent der Deutschen ab 18 Jahren haben dabei angegeben, während der Pandemie Medikamente bezogen zu haben. Und 73 Prozent davon wählten die Apotheke vor Ort. Bei Versandapotheken kauften zusätzlich 38 Prozent ihre Arzneimittel ein. Das waren mit 42 Prozent vor allem die Jüngeren im Alter von 18 bis 29 Jahren.
»Das zeigt, dass auch zukünftig ein großer Teil der Befragten die Medikamente am liebsten in der Apotheke vor Ort erhalten will«, kommentierte der Vorstand des BKK Dachverbands, Franz Knieps, die Ergebnisse. Für die Präsenzapotheke spreche zudem mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit die qualifizierte persönliche Betreuung der Apotheker. Doch insbesondere für strukturschwache Regionen hält Knieps weiterhin auch den Versandhandel für wichtig: »Daher ist es richtig, dass Bestrebungen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, keinen Eingang in das nun abschließend zu beratende Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken gefunden haben», betonte er.
Die repräsentative Umfrage, die das das Meinungsforschungsinstitut Statista für den BKK-Dachverband im September 2020 durchgeführt hatte, ergab außerdem: Der Liefer- und Botendienst ist für ein Drittel der Deutschen interessant. Vor allem Befragte im Alter zwischen 18 und 29 Jahren (37 Prozent) wollen nicht darauf verzichten.
Zu Beginn der Pandemie hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) es Apotheken ermöglicht, den Botendienst abzurechnen. Zunächst lag die Vergütung bei 5 Euro pro Lieferort und -tag, ab Oktober 2020 wurde sie dann auf 2,50 Euro reduziert und soll dauerhaft bleiben. Das ist Knieps ein Dorn im Auge. Er hält eine gesonderte Vergütung über die Sondersituation der Coronavirus-Pandemie hinaus für »nicht erforderlich« und »zu hoch«. Seiner Ansicht nach wäre das Angebot besser im Rahmen der geplanten zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen aufgehoben gewesen, die mit dem VOASG kommen. Stattdessen ist nun vorgesehen, das Botendienst-Honorar ab Januar 2021 im Sozialgesetzbuch V zu verankern.
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