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Covid-19-Impfungen

Nebenwirkungen können auch Apothekern gemeldet werden

Je mehr Menschen geimpft werden, desto deutlicher kristallisiert sich heraus, welche Nebenwirkungen auftreten können und in welcher Schwere – doch nur, wenn die Betroffenen dies auch melden. Dafür gibt es verschiedene Wege  – auch den persönlichen.
PZ
18.01.2021  16:00 Uhr
Nebenwirkungen können auch Apothekern gemeldet werden

»Die zugelassenen Impfstoffe sind umfassend geprüft und unsere schlagkräftigste Waffe im Kampf gegen die Pandemie. Apothekerinnen und Apotheker befürworten deshalb die Corona-Impfung und beraten ihre Patienten entsprechend«, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. »Wir können aber nicht ausschließen, dass es seltene noch nicht bekannte Nebenwirkungen gibt. Wie bei jedem neu zugelassenen Arzneimittel müssen wir die Verträglichkeit deshalb genau beobachten und auch offen über Ungewissheiten sprechen.«

Allein an den Phase-III-Studien für den Biontech/Pfizer-Impfstoff Tozinameran (Comirnaty®, BNT162b2) nahmen mehr als 40.000 Probanden weltweit teil. Solche Zahlen erlauben es bereits, sehr häufige, häufige, gelegentlich und begrenzt auch seltene Nebenwirkungen zu erfassen. Als selten ist definiert, wenn ein bis zehn von 10.000 Behandelten (0,01 bis 0,1 Prozent) betroffen sind. Wie bei allen Arzneimitteln üblich werden auch die neuen Impfstoffe nach der Zulassung weiter beobachtet. Neben den weiterlaufenden Phase-III-Studien werden nun auch Verdachtsmeldungen, die außerhalb der Studien auftreten erfasst. Im Fall der Covid-19-Impfungen gibt es dafür sogar eine eigens entwickelte App des Paul-Ehrlich-Instituts: SafeVac 2.0.

»Wer möchte, kann seine Beobachtungen über die App SafeVac 2.0 des Paul-Ehrlich-Instituts melden«, erklärt Overwiening. Doch nicht jeder Geimpfte, insbesondere unter den älteren Menschen, hat ein entsprechendes Handy, oder kann und möchte Nebenwirkungen über das offizielle Patienten-Meldeportal des Paul-Ehrlich-Instituts www.nebenwirkungen.bund.de eingeben. »Wer kein Smartphone hat oder lieber mit einer Arzneimittel-Expertin oder einem -Experten sprechen möchte, kann in die Apotheke kommen«, betont Overwiening.

Apothekerinnen und Apotheker sind zur Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) verpflichtet. Im Vordergrund stehen dabei schwerwiegende oder noch unbekannte Nebenwirkungen. »Die Apothekerschaft ist auf diese Aufgabe durch Jahrzehnte lange Praxis vorbereitet und die AMK tauscht sich dabei regelmäßig mit dem Paul-Ehrlich-Institut aus«, erklärt Overwiening.

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