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ABDA-Stellungnahme

Modellprojekte zu Arzneimittel-Automaten unangebracht

Gesetzgeber muss nicht tätig werden

Abgesehen von der formellen Kritik hat die Standesvertretung der Apotheker auch inhaltliche Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen. Modellprojekte hätten den Zweck, neue Versorgungsformen unter definierten begrenzten und kontrollierten Bedingungen erproben zu können. »Die automatisierte Abgabe von Arzneimitteln im Krankenhaus gehört nach unserer Auffassung nicht dazu.«

Bereits jetzt sei der Einsatz von Kommissionierautomaten in Krankenhausapotheken unter Überwachung durch pharmazeutisches Personal vielfach gelebte Praxis. Die rechtlichen Vorgaben des § 17 Absatz 1a ApBetrO (Aushändigung von Arzneimitteln durch das pharmazeutische Personal) würden zwar dem Vernehmen nach durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder unterschiedlich streng ausgelegt und angewendet. Jedoch gibt es laut ABDA in den allermeisten Fällen offenbar zufriedenstellende Lösungen. Daher sieht sie keinen Bedarf, dass der Gesetzgeber hier tätig werden müsste. Vor allem nicht im Rahmen der aktuellen Covid-19-Gesetzgebung.

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