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Kopfschmerzreport der TK

Migränetherapie mit Luft nach oben

Auch Jugendliche leiden einer Analyse der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge schon relativ häufig unter Migräne. Besonderheiten der Therapie werden bei ihnen oft nicht beachtet – ein Problem, das sie mit erwachsenen Migränepatienten teilen.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 19.08.2020  17:02 Uhr

CGRP-Antagonisten oft nicht indiziert

Eine wichtige Neuerung in der Migränetherapie von Erwachsenen war zuletzt die Einführung von Antikörpern, die das Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP) antagonisieren. Erenumab (Aimovig®), Fremanezumab (Ajovy®) und Galcanezumab (Emgality®) können bei etwa einem Drittel der Patienten, die zuvor nicht auf eine medikamentöse Prophylaxe angesprochen haben, die Häufigkeit von Migräneattacken reduzieren. Mit Jahrestherapiekosten über 8000 Euro hat das Ganze aber einen recht hohen Preis – ein Aspekt, der für die TK als Empfänger der Rechnung natürlich wichtig ist.

»Wir sehen bei diesen Arzneimitteln ein rasantes Wachstum der Verordnungshäufigkeit«, sagte Tim Steimle, Leiter der Abteilung Arzneimittelversorgung bei der TK. Die monatlichen Kosten seien seit der Zulassung stetig gestiegen und hätten im Oktober 2019 hochgerechnet auf die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei etwa 9,4 Millionen Euro gelegen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe den CGRP-Antagonisten zwar einen Zusatznutzen bescheinigt, »aber erst nachdem die vorhandenen Medikamente zur Prophylaxe eingesetzt wurden«. Das treffe streng genommen nur auf 0,3 Prozent der Verordnungen zulasten der TK zu. »Man muss das ein bisschen einschränken, denn wir sehen in unseren Daten nicht alle Vortherapien. Aber grundsätzlich gilt: Neue Medikamente, die zu 99 Prozent nicht richtig eingesetzt werden, so etwas sehen wir in der Regel nicht.«

»Ein Zusatznutzen besteht laut G-BA nur dann, wenn Vortherapien nicht wirksam waren, wenn Kontraindikationen bestanden oder die Patienten andere Prophylaktika nicht vertragen haben«, verdeutlichte Göbel. Für den behandelnden Arzt bedeute das, dass er in jedem Einzelfall prüfen muss, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. »Das ist mühsam und aus Sicht der Patienten manchmal ärgerlich, aber es muss sein.«

In den Zulassungsstudien hätten die Antikörper die Kopfschmerztage der Patienten um durchschnittlich drei bis vier pro Monat reduziert. »Wenn man jetzt die traditionellen Migräneprophylaktika anschaut, sieht man erstaunlicherweise die gleich Zahl«, sagte Göbel. Der Zusatznutzen sei daher nur bei denjenigen Patienten vorhanden, denen die klassischen Prophylaktika nicht hälfen – und auch bei ihnen nur bei 30 bis 40 Prozent.

Wichtig für eine wirtschaftliche Verordnung sei daher zudem, nach drei Monaten zu prüfen, ob eine Reduktion der Kopfschmerztage um 50 Prozent eingetreten sei. Wenn nicht, solle der Antikörper wieder abgesetzt werden. Nach einem Jahr solle zudem mit einem Auslassversuch ermittelt werden, ob die Therapie weiter fortgeführt werden müsse oder nicht mehr erforderlich sei.

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