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Abgabe von Schutzmasken

Masken-Verordnung tritt morgen in Kraft

Ab dem morgigen Dienstag dürfen Apotheken kostenlos Atemschutzmasken an Risikopatienten abgeben. Dann tritt die entsprechende Verordnung in Kraft, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute mit. Die gesamte Maskenabgabe wird den Bund rund 2,5 Milliarden Euro kosten.
Ev Tebroke
14.12.2020  18:02 Uhr

Ab 15. Dezember tritt die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in Kraft. Das teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am heutigen Montag mit. Damit ist es den Apotheken ab morgen erlaubt, kostenlos je drei FFP2-Masken oder Masken in vergleichbarer Qualität pro berechtigtem Patient abzugeben. Anspruch auf diese Leistung haben Über-60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren. Über alle Details der Verordnung hatte die PZ bereits berichtet. Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich ihre Masken abzuholen. Um nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, genügt laut Verordnung die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Ein Muster einer solchen Eigenauskunft ist hier zu finden. Es ist weiter möglich, eine andere Person zur Abholung zu bevollmächtigen. Die PZ informierte zudem bereits, was bei der Beratung  in der Apotheke zu beachten ist.

Zu den Risikofaktoren oder Vorerkrankungen, die den Erhalt von kostenlosen Masken rechtfertigen, zählen laut Verordnung: Diabetes Typ-2, COPD beziehungsweise Asthma, Herzinsuffizienz, Schlaganfall oder Demenz, aktive Krebserkrankung, Transplantation oder schwere Niereninsuffizienz. Die ABDA empfiehlt den Patienten, eine entsprechende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt appelliert in diesem Zusammenhang an die Patienten: »Wir bitten darum, dass nicht alle gleich morgen kommen.« Die Apotheken könnten nicht alle Berechtigten an einem Tag versorgen, und die benötigten Masken würden auch erst nach und nach in die Apotheken geliefert. »Lange Schlangen vor der Offizin wollen wir auch aus Gründen des Infektionsschutzes so gut es geht vermeiden.« Er betonte, dass die Apotheken auch im Lockdown geöffnet bleiben und daher bis zum 6. Januar genügend Zeit bleibt, die Masken abzuholen.

Laut BMG-Angaben sind rund 27 Millionen Patienten berechtigt, bis zum Jahresende drei kostenlose Schutzmasken zu beziehen. Die Apotheker rechne deshalb mit einem enormen Kundenandrang. »Durchschnittlich kommen zusätzlich rund 1500 Patienten auf jede der knapp 19.000 Apotheken«, unterstreicht Schmidt. Das stelle die Apotheken vor einen großen Mehraufwand in der Beschaffung, Prüfung und Abgabe der Masken. Zudem sei die Marktsituation für FFP2-Masken unübersichtlich und die Einkaufspreise der Apotheken schwanken, auch durch die aktuell erhöhte Nachfrage. Welche Masken verteilt werden dürfen, hatte die PZ bereits berichtet.

Im neuen Jahr können Berechtigte dann einmalig zwölf weitere Masken erhalten. Dazu sollen sie von ihren Krankenkassen oder den privaten Versicherungen zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken erhalten. Die ersten sechs können voraussichtlich vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 abgeholt werden, die anderen sechs Schutzmasken im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021.

Normalerweise werden Verordnungen und Gesetze im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten damit einen Tag später in Kraft. Die Masken-Verordnung wird aber laut BMG-Sprecher morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht und hat bereits am selben Tag Gültigkeit.

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