| Daniela Hüttemann |
| 02.09.2026 10:30 Uhr |
»Hoffentlich bewirken die europäischen HTA-Verfahren hier ein Umdenken: Gute Vergleichsdaten sind auch in den Joint Clinical Assessments gefragt«, ergänzt Nink. HTA steht für Health Technology Assessment. Seit dem 12. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union die neue EU-HTA-Verordnung. Seitdem wird die klinische Nutzenbewertung neuer Krebsmedikamente und neuartiger Therapien schrittweise zentral auf EU-Ebene harmonisiert, um doppelten Bewertungsaufwand in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die Verhandlung über Preise und Erstattungsfähigkeit bleibt aber Ländersache.
Da HTA parallel zum Zulassungsprozess erarbeitet werden, also noch früher als die frühe Nutzenbewertung, gebe es nun einen weiteren Anreiz, von Anfang an gute vergleichende Studien aufzusetzen, so die IQWiG-Expertin. Bisher seien vier Joint Clinical Assessments veröffentlicht worden, weitere sollen voraussichtlich noch in diesem Jahr folgen.