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Patientendaten-Schutzgesetz

Makelverbot ja – Monopol für die E-Rezept-App nein

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt auf die Gematik statt auf die Apotheker. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) will er Genaueres zur Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und zum E-Rezept regeln.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 03.02.2020  14:44 Uhr

Ziel des PDSG, das Spahn nun in die Ressortabstimmung gegeben hat, ist der Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur (TI), der Datenautobahn zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Facharztüberweisungen sich in Zukunft digital übermitteln lassen und Versicherte E-Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Künftig sollen Patienten zudem Anspruch darauf haben, dass der Arzt ihre EPA befüllt.

Neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch etwa der Impfausweis, der Mutterpass und das Zahn-Bonusheft dort hinterlegt sein. Nicht nur für die Mediziner, sondern auch für die Apotheker soll es Geld für das Einpflegen von Daten geben. Insbesondere hat der Minister dabei den Notfalldatensatz sowie den elektronischen Medikationsplan im Blick. Während der Referentenentwurf für die Ärzte bereits 10 Euro pro Erstbefüllung vorsieht, ist die Summe für die Apotheker noch nicht beziffert. Das Zusatzhonorar bleibe Verhandlungssache, weil der konkrete Aufwand noch unklar sei, heißt es seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Grundsätzlich soll die Nutzung der EPA, die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 anbieten müssen, freiwillig sein. Jeder Patient wird selbst entscheiden können, welche Daten darauf gespeichert oder wieder gelöscht werden und welcher Heilberufler auf sie zugreifen darf. Ab 2022 soll es darüber hinaus möglich sein, via Smartphone oder Tablet jedes Dokument einzeln freizugeben. Vorher ist ein solch differenzierter Rechtezugriff nicht möglich. Wer kein mobiles Endgerät besitzt – laut BMG betrifft das knapp 19 Prozent der Deutschen –, kann die Inhalte in einer Filiale der Krankenkasse einsehen. Eine freiwillige Datenspende an die medizinische Forschung ist ab 2023 möglich.

Spahn: »Gematik first«

Geplant ist außerdem, dass die EPA in Zukunft unabhängig vom E-Rezept bleibt. Die elektronische Verordnung soll sich mit einer App direkt auf das Smartphone laden lassen und der Patient entscheidet, ob er es in der Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke einlöst. Das BMG will die Gematik damit beauftragen, diese zentrale App für das E-Rezept zu entwickeln, wie die PZ bereits berichtete. Sollte der Versicherte eine andere App nutzen wollen, könne er sein E-Rezept über eine Schnittstelle dorthin weiterleiten, heißt es aus dem Ministerium. Voraussetzung ist laut Entwurf, dass »die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit des elektronischen Rezeptes nicht beeinträchtigt wird«.

Das dürfte schmerzhaft für die Apotheker sein: Damit ist nämlich die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelte Web-App nur eine Lösung im Pool der derzeitigen Wettbewerber auf dem Markt. Mit seiner eigenen digitalen Anwendung für das E-Rezept wollte der DAV eigentlich einen einheitlichen bundesweiten Standard etablieren, der niedrigschwellig, diskriminierungs- und werbefrei ist. Darüber hinaus sollten ein Apothekenfinder, eine Routenplanung, eine Chat-Funktion und ein Vorbestellsystem in die App integriert sein. Doch der Minister hat offenbar andere Pläne.

Man habe die Gematik mit der Entwicklung dieser zentralen App beauftragt, weil sie frei von Verbandsinteressen agiere und eine halbstaatliche Instanz sei, so das BMG. Da die Apotheker aber mit knapp 4 Prozent zu den Gesellschaftern der Gematik gehören, können sie in den Augen des Ministeriums die neue Rezept-App mit ihren Erfahrungen zum Beispiel aus diversen Modellprojekten weiterhin mitgestalten. Im Laufe des Jahres 2021 soll diese App dann zur Verfügung stehen.

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