Makelverbot ja – Monopol für die E-Rezept-App nein |
Jennifer Evans |
03.02.2020 14:44 Uhr |
Mit dem PDSG will Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, das Fünfte Sozialgesetzbuch um rund 80 Paragrafen ergänzen. / Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Ziel des PDSG, das Spahn nun in die Ressortabstimmung gegeben hat, ist der Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur (TI), der Datenautobahn zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Facharztüberweisungen sich in Zukunft digital übermitteln lassen und Versicherte E-Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Künftig sollen Patienten zudem Anspruch darauf haben, dass der Arzt ihre EPA befüllt.
Neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch etwa der Impfausweis, der Mutterpass und das Zahn-Bonusheft dort hinterlegt sein. Nicht nur für die Mediziner, sondern auch für die Apotheker soll es Geld für das Einpflegen von Daten geben. Insbesondere hat der Minister dabei den Notfalldatensatz sowie den elektronischen Medikationsplan im Blick. Während der Referentenentwurf für die Ärzte bereits 10 Euro pro Erstbefüllung vorsieht, ist die Summe für die Apotheker noch nicht beziffert. Das Zusatzhonorar bleibe Verhandlungssache, weil der konkrete Aufwand noch unklar sei, heißt es seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Grundsätzlich soll die Nutzung der EPA, die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 anbieten müssen, freiwillig sein. Jeder Patient wird selbst entscheiden können, welche Daten darauf gespeichert oder wieder gelöscht werden und welcher Heilberufler auf sie zugreifen darf. Ab 2022 soll es darüber hinaus möglich sein, via Smartphone oder Tablet jedes Dokument einzeln freizugeben. Vorher ist ein solch differenzierter Rechtezugriff nicht möglich. Wer kein mobiles Endgerät besitzt – laut BMG betrifft das knapp 19 Prozent der Deutschen –, kann die Inhalte in einer Filiale der Krankenkasse einsehen. Eine freiwillige Datenspende an die medizinische Forschung ist ab 2023 möglich.
Geplant ist außerdem, dass die EPA in Zukunft unabhängig vom E-Rezept bleibt. Die elektronische Verordnung soll sich mit einer App direkt auf das Smartphone laden lassen und der Patient entscheidet, ob er es in der Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke einlöst. Das BMG will die Gematik damit beauftragen, diese zentrale App für das E-Rezept zu entwickeln, wie die PZ bereits berichtete. Sollte der Versicherte eine andere App nutzen wollen, könne er sein E-Rezept über eine Schnittstelle dorthin weiterleiten, heißt es aus dem Ministerium. Voraussetzung ist laut Entwurf, dass »die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit des elektronischen Rezeptes nicht beeinträchtigt wird«.
Das dürfte schmerzhaft für die Apotheker sein: Damit ist nämlich die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelte Web-App nur eine Lösung im Pool der derzeitigen Wettbewerber auf dem Markt. Mit seiner eigenen digitalen Anwendung für das E-Rezept wollte der DAV eigentlich einen einheitlichen bundesweiten Standard etablieren, der niedrigschwellig, diskriminierungs- und werbefrei ist. Darüber hinaus sollten ein Apothekenfinder, eine Routenplanung, eine Chat-Funktion und ein Vorbestellsystem in die App integriert sein. Doch der Minister hat offenbar andere Pläne.
Man habe die Gematik mit der Entwicklung dieser zentralen App beauftragt, weil sie frei von Verbandsinteressen agiere und eine halbstaatliche Instanz sei, so das BMG. Da die Apotheker aber mit knapp 4 Prozent zu den Gesellschaftern der Gematik gehören, können sie in den Augen des Ministeriums die neue Rezept-App mit ihren Erfahrungen zum Beispiel aus diversen Modellprojekten weiterhin mitgestalten. Im Laufe des Jahres 2021 soll diese App dann zur Verfügung stehen.
Eine der wichtigsten Forderungen der Apothekerschaft ist im neuen Entwurf dafür enthalten: das Zuweisungsverbot für E-Rezepte – sowohl innerhalb Deutschlands als auch für Versender von Arzneimitteln im europäischen Ausland. Diese Regelung sollte eigentlich mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) kommen. Doch genau wie schon vorher mit den Wiederholungsrezepten, Grippeimpfungen und Regelungen zum Botendienst geschehen, hat Spahn diesen Punkt aus der Apothekenreform herausgelöst.
Im Entwurf für das PDSG sind die entsprechenden Passagen sogar identisch zu denen im VOASG. Letzteres liegt derzeit auf Eis, weil Spahn noch auf eine Rückmeldung der EU-Kommission wartet. Sie prüft, ob sein Vorhaben, die Rx-Preisbindung für alle Marktteilnehmer im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern, europarechtskonform ist.
Nach aktuellem Stand ist neben der Gleichpreisigkeit und den pharmazeutischen Dienstleistungen kaum noch was übrig vom VOASG. Im PDSG-Entwurf heißt es nun: »Vertragsärzte oder Krankenkassen dürfen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, weder Verordnungen bestimmten Apotheken zuweisen noch die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen in einer bestimmten Apotheke einzulösen.« Damit ist nach Auffassung des Ministeriums künftig die freie Apothekenwahl sichergestellt. Allerdings bezieht diese Formulierung Dritte nicht ein, wie viele Apotheker es gefordert hatten.
Die ABDA will den Referentenentwurf noch im Detail prüfen, findet es aber zunächst einmal gut, dass er das Thema Zuweisungsverbot für Rezepte aufnimmt. Das sei »ein entscheidender Schritt« für die Zeit nach der Einführung des E-Rezepts. »Gut ist auch, dass die Anwendung, mit der Patienten auf das E-Rezept zugreifen können, von staatlicher Seite über die Gematik zur Verfügung gestellt werden soll«, heißt es. Das entspreche der Vorstellung der Apothekerschaft nach einer einfachen, einheitlichen, diskriminierungs- und manipulationsfreien Anwendung. Die Bundesvereinigung setzt nun offenbar darauf, ihre Expertise beim Aufbau der Gematik-App einbringen zu können.
Lückenlos regeln will das BMG mit dem Gesetzentwurf alle Aspekte zum Datenschutz und zur Datensicherheit. So soll beispielsweise jeder TI-Nutzer selbst verantwortlich für die von ihm verarbeiteten Daten sein. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der digitalen Datenautobahn müssen Störungen und Sicherheitsmängel sofort an die Gematik melden, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
Spahn verspricht sich vom PDSG einen Mehrwert für die Patienten und einen positiven Effekt auf die Versorgung, denn »Digitalisierung verfolgt keinen Selbstzweck«, betonte er vergangene Woche in Berlin. Der neue Gesetzentwurf sei nun praktisch der zweite Schritt nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Dem Vernehmen nach sind die Inhalte seines neusten Werks mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits vorab besprochen. Das PDSG könnte im März ins Kabinett kommen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.