Makelverbot ja – Monopol für die E-Rezept-App nein |
Jennifer Evans |
03.02.2020 14:44 Uhr |
Eine der wichtigsten Forderungen der Apothekerschaft ist im neuen Entwurf dafür enthalten: das Zuweisungsverbot für E-Rezepte – sowohl innerhalb Deutschlands als auch für Versender von Arzneimitteln im europäischen Ausland. Diese Regelung sollte eigentlich mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) kommen. Doch genau wie schon vorher mit den Wiederholungsrezepten, Grippeimpfungen und Regelungen zum Botendienst geschehen, hat Spahn diesen Punkt aus der Apothekenreform herausgelöst.
Im Entwurf für das PDSG sind die entsprechenden Passagen sogar identisch zu denen im VOASG. Letzteres liegt derzeit auf Eis, weil Spahn noch auf eine Rückmeldung der EU-Kommission wartet. Sie prüft, ob sein Vorhaben, die Rx-Preisbindung für alle Marktteilnehmer im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern, europarechtskonform ist.
Nach aktuellem Stand ist neben der Gleichpreisigkeit und den pharmazeutischen Dienstleistungen kaum noch was übrig vom VOASG. Im PDSG-Entwurf heißt es nun: »Vertragsärzte oder Krankenkassen dürfen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, weder Verordnungen bestimmten Apotheken zuweisen noch die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen in einer bestimmten Apotheke einzulösen.« Damit ist nach Auffassung des Ministeriums künftig die freie Apothekenwahl sichergestellt. Allerdings bezieht diese Formulierung Dritte nicht ein, wie viele Apotheker es gefordert hatten.
Die ABDA will den Referentenentwurf noch im Detail prüfen, findet es aber zunächst einmal gut, dass er das Thema Zuweisungsverbot für Rezepte aufnimmt. Das sei »ein entscheidender Schritt« für die Zeit nach der Einführung des E-Rezepts. »Gut ist auch, dass die Anwendung, mit der Patienten auf das E-Rezept zugreifen können, von staatlicher Seite über die Gematik zur Verfügung gestellt werden soll«, heißt es. Das entspreche der Vorstellung der Apothekerschaft nach einer einfachen, einheitlichen, diskriminierungs- und manipulationsfreien Anwendung. Die Bundesvereinigung setzt nun offenbar darauf, ihre Expertise beim Aufbau der Gematik-App einbringen zu können.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.