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Patientendaten-Schutzgesetz

Makelverbot ja – Monopol für die E-Rezept-App nein

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt auf die Gematik statt auf die Apotheker. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) will er Genaueres zur Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und zum E-Rezept regeln.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 03.02.2020  14:44 Uhr

Mehrwert für die Patienten

Lückenlos regeln will das BMG mit dem Gesetzentwurf alle Aspekte zum Datenschutz und zur Datensicherheit. So soll beispielsweise jeder TI-Nutzer selbst verantwortlich für die von ihm verarbeiteten Daten sein. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der digitalen Datenautobahn müssen Störungen und Sicherheitsmängel sofort an die Gematik melden, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.

Spahn verspricht sich vom PDSG einen Mehrwert für die Patienten und einen positiven Effekt auf die Versorgung, denn »Digitalisierung verfolgt keinen Selbstzweck«, betonte er vergangene Woche in Berlin. Der neue Gesetzentwurf sei nun praktisch der zweite Schritt nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Dem Vernehmen nach sind die Inhalte seines neusten Werks mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits vorab besprochen. Das PDSG könnte im März ins Kabinett kommen.

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