| Melanie Höhn |
| 10.09.2026 15:00 Uhr |
Andreas Gassen bezeichnete das GKV-Spargesetz als »Etikettenschwindel«: Wenn von einer der größten Gesundheitsreformen gesprochen werde, sei das aus seiner Sicht falsch. Das Gesetz sei im Kern ein Spargesetz und keine grundlegende Strukturreform. Gassen warnte davor, dass die Einsparungen bei den ambulanten Leistungserbringern zu Personalabbau, Einkommenseinbußen und einem weiteren Praxissterben führen können.
Zudem stellte er die Frage in den Raum, ob ein umlagefinanziertes System angesichts demografischer und arbeitsmarktlicher Veränderungen dauerhaft finanziert werden könne. Gassen forderte eine grundlegende Diskussion über die Finanzierung der GKV, da steigende Ausgaben und Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt das beitragsfinanzierte System zunehmend unter Druck setzen. Großes Potenzial sieht er in der Reform der Notfallversorgung, der Digitalisierung und in effizienteren Prozessen.
Neben der physischen Ansprechbarkeit der Ärztinnen und Ärzte sei es seiner Meinung nach sinnvoll, eine digitale Ersteinschätzung und eine Lotsenfunktion zu etablieren. Gassen beschreibt die digitale Ersteinschätzung ausdrücklich als zusätzlichen Zugang zur Versorgung, nicht als weitere Hürde vor dem Arztbesuch. Patientinnen und Patienten sollen grundsätzlich weiterhin direkt eine Hausarztpraxis oder andere geeignete primärärztliche Anlaufstelle aufsuchen können. Für Menschen, die keinen Hausarzt haben oder keinen Hausarzt brauchen beziehungsweise wollen, soll daneben ein digitaler Weg zur Ersteinschätzung geschaffen werden.