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Menschenrechte stärken

Lieferkettengesetz ist in Kraft

Bei Verstößen drohen Sanktionen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft die Einhaltung des Gesetzes. Laut BMZ kontrolliert die Behörde die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

In einer im Sommer 2020 veröffentlichten Studie hatte das BMAS menschenrechtliche Risiken in elf Branchen der deutschen Wirtschaft analysiert. In dem Forschungsbericht bezeichnete das Ministerium die Branchen Pharma und Chemie als »vergleichsweise fortgeschritten«.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) wies in einer Stellungnahme vom Mai 2021 darauf hin, dass viele Pharmaunternehmen zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen internationale Codes of Conduct und Lieferantenverträge besäßen, in denen sie sich und ihre Partner zur Achtung von Menschenrechten verpflichteten. Außerdem gebe es zahlreiche nationale und internationale Brancheninitiativen mit Blick auf nachhaltiges Lieferkettenmanagement und verantwortungsvolle Beschaffung, in denen deutsche Unternehmen aktiv seien. 

In Befragung hielten sich Pharmahersteller bedeckt

Hingegen erhielt die Stiftung Warentest bei einer Befragung von Pharmakonzernen im Frühjahr 2022 nur spärliche Antworten. Die Stiftung wollte von zehn umsatzstarken Pharmahersteller unter anderem wissen, wie sie im Ausland bei der Arzneimittelherstellung für gute Qualität sorgen und unter welchen Arbeits- und Umweltbedingungen die Medikamente produziert werden. Drei der befragten Hersteller lieferten keine Informationen, die übrigen gaben überwiegend nur kurze, allgemeine Auskünfte. Zu Arbeits- und Umweltbedingungen an ausländischen Produktionsstandorten äußerten auch diese Hersteller sich entweder nicht oder nur sehr allgemein.

Um Unternehmen der Medizintechnik-Branche bei der Umsetzung der Pflichten zu unterstützen, die das Lieferkettengesetz mit sich bringt, hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) eine Orientierungshilfe erstellt. Die Handreichung besteht aus insgesamt fünf Modulen und kann auf den Seiten des BVMed heruntergeladen werden.

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