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Menschenrechte stärken

Lieferkettengesetz ist in Kraft

Die Verantwortung von Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten endet seit Jahresbeginn nicht mehr am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Das sieht das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor, kurz Lieferkettengesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll die Menschenrechte und den Umweltschutz stärken.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 03.01.2023  16:00 Uhr

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 1. Januar zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten. Ab 2024 betrifft es auch Betriebe mit mindestens 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland. Das Gesetz gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche und damit auch für große Arzneimittelhersteller und Hersteller von Medizintechnik.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) regelt das Gesetz die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Umsetzung festgelegter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten demnach für den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer mittelbarer Zulieferer.

Risiken ermitteln und vermeiden

Laut BMAS müssen Unternehmen zunächst die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Liegen die Ergebnisse dieser Analyse vor, sind Betriebe verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zu veröffentlichen und – falls notwendig – gesetzlich festgelegte Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen die Menschenrechte und Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zudem, Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten einzurichten und regelmäßig über das Management der Lieferketten zu berichten.

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zufolge legt das Gesetz »klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene«. Der Bundestag beschloss das Gesetz bereits am 11. Juni 2021, der Bundesrat verabschiedete es am 25. Juni 2021.

Laut BMZ erstrecken sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Verpflichtung ist nach dem Grad der Einflussmöglichkeit abgestuft. Für mittelbare Zulieferer gelten die Sorgfaltspflichten nur dann, wenn einem Unternehmen Risiken bekannt werden oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen. Diese können zum Beispiel auf Hinweisen von Behörden oder Berichten über eine schlechte Menschenrechtslage in der Produktionsregion beruhen. Auch die Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer Branche mit besonderen menschenrechtlichen Risiken kann ein solcher Anhaltspunkt sein. Hat ein Unternehmen klare Hinweise auf Verstöße, muss es tätig werden.

Bei Verstößen drohen Sanktionen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft die Einhaltung des Gesetzes. Laut BMZ kontrolliert die Behörde die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

In einer im Sommer 2020 veröffentlichten Studie hatte das BMAS menschenrechtliche Risiken in elf Branchen der deutschen Wirtschaft analysiert. In dem Forschungsbericht bezeichnete das Ministerium die Branchen Pharma und Chemie als »vergleichsweise fortgeschritten«.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) wies in einer Stellungnahme vom Mai 2021 darauf hin, dass viele Pharmaunternehmen zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen internationale Codes of Conduct und Lieferantenverträge besäßen, in denen sie sich und ihre Partner zur Achtung von Menschenrechten verpflichteten. Außerdem gebe es zahlreiche nationale und internationale Brancheninitiativen mit Blick auf nachhaltiges Lieferkettenmanagement und verantwortungsvolle Beschaffung, in denen deutsche Unternehmen aktiv seien. 

In Befragung hielten sich Pharmahersteller bedeckt

Hingegen erhielt die Stiftung Warentest bei einer Befragung von Pharmakonzernen im Frühjahr 2022 nur spärliche Antworten. Die Stiftung wollte von zehn umsatzstarken Pharmahersteller unter anderem wissen, wie sie im Ausland bei der Arzneimittelherstellung für gute Qualität sorgen und unter welchen Arbeits- und Umweltbedingungen die Medikamente produziert werden. Drei der befragten Hersteller lieferten keine Informationen, die übrigen gaben überwiegend nur kurze, allgemeine Auskünfte. Zu Arbeits- und Umweltbedingungen an ausländischen Produktionsstandorten äußerten auch diese Hersteller sich entweder nicht oder nur sehr allgemein.

Um Unternehmen der Medizintechnik-Branche bei der Umsetzung der Pflichten zu unterstützen, die das Lieferkettengesetz mit sich bringt, hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) eine Orientierungshilfe erstellt. Die Handreichung besteht aus insgesamt fünf Modulen und kann auf den Seiten des BVMed heruntergeladen werden.

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