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Arzneimittelstabilität

Lehren aus dem Paxlovid-Fall

Jede Arzneimittelpackung trägt ein Verfallsdatum. Oft sind es fünf Jahre, oft auch weniger. Worauf beruhen diese Angaben und die Aufforderung der Patienten, Verfallstermine unbedingt zu beachten? Nur in seltenen Ausnahmen wird ein Verfallsdatum offiziell verlängert. Auf Spurensuche bei Paxlovid und Co.
Ulrike Holzgrabe
Martina Kinzig
Fritz Sörgel
04.05.2025  08:00 Uhr

Vernichtung von Millionen Packungen

Die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Karl Lauterbach haben bis 2022 in der Hochphase der Covid-19-Pandemie eine Million Packungen für die Patienten gekauft, die über Großhandel und Apotheken verteilt werden sollten. So sind auch andere Länder vorgegangen.

Zu Beginn 2024 waren in Deutschland noch etwa 400.000 Packungen gelagert, die jeweils für knapp 800 Euro von der Bundesrepublik eingekauft worden waren (24). Sie durften aufgrund einer Warnung von Pfizer aber nicht mehr (für 59,90 Euro) verteilt werden, da das Verfallsdatum angeblich überschritten war. Auch dies ist in vielen Ländern ähnlich. Das bedeutet, dass weltweit Millionen von Paxlovid-Packungen ohne wissenschaftlichen Beleg für eine Notwendigkeit vernichtet werden müssen.

Interessanterweise verkündete Pfizer kurz zuvor eine Preiserhöhung auf 1150 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Packung [25], die die Firma entsprechend den regulären arzneimittelrechtlichen Vertriebswegen seit 15. Januar 2024 in den Verkehr bringt. Dieser Abgabepreis muss von Patienten und Krankenkassen bezahlt werden. Es gibt nach Einschätzung der Autoren keinen Grund, ab 15. Januar 2024 von einem instabilen Medikament zu sprechen, sodass kommerzielle Interessen des Herstellers im Vordergrund gestanden haben könnten.

Paxlovid: ein Resümee

Es ist richtig, dass man die Stabilität eines Arzneistoffs und Arzneimittels detailliert untersuchen muss, um Patienten vor Arzneimitteln minderer Qualität zu schützen. Es gibt aber in der Literatur mehrere Untersuchungen, dass viele Arzneimittel weit über das Verfallsdatum hinaus noch immer die geforderte Qualität und damit Wirksamkeit haben.

Daher sollten die Zulassungsbehörden die regelhafte Festsetzung der Laufzeit von fünf Jahren überdenken, auch wenn die Hinweise für die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens »nur« aus beim Militär oder in der häuslichen Umgebung von Patienten gewonnenen Daten und nicht aus einem für Stabilität prädestinierten Labor stammen. In Europa dürften wohl nur angebrochene flüssige Arzneiformen ein Problem darstellen; dagegen sollten verblisterte angebrochene Arzneimittel problemlos weiter eingenommen werden können, wie unsere vielfältigen Studien zeigen.

Angesichts möglicher Kostenersparnis, der vielfältigen Lieferengpässe von Arzneimitteln, aber auch der Nachhaltigkeit wäre die Verlängerung der Haltbarkeit nach entsprechenden Studien wohl berechtigt. Die dazu notwendigen Stabilitätsdaten müssten die Herstellerfirmen vorlegen, was aber offensichtlich von ihnen nicht unterstützt wird.

Der Fall Paxlovid zeigt nachdrücklich die Ablehnung weitergehender Stabilitätsuntersuchungen von Arzneimitteln über ihr Verfallsdatum hinaus durch die pharmazeutische Industrie, obwohl angenommen darf, dass solche beim Hersteller vorliegen und eine Selbstverständlichkeit sind. Umso wichtiger sind unabhängige Untersuchungen wie die am IBMP, die eine längere Haltbarkeit nahelegen.

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