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Zytostatika-Verträge
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LAV schreibt an Gesundheitsminister Hildebrand

In einem Brief an den baden-württembergischen Gesundheitsminister warnt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) vor der geplanten Wiedereinführung apothekenbezogener Ausschreibungen für Zytostatika. Die bestehenden Strukturen »dürfen nicht durch ein Ausschreibungssystem gefährdet werden«, schreibt der Verband. 
AutorKontaktPZ
Datum 02.10.2026  15:00 Uhr

Seit etwa einer Woche kursiert die Meldung, dass die Bundesregierung plant, Ausschreibungen für Zytostatika und Hilfsmittel wieder einzuführen. Sie soll in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Notfallversorgung eingebracht werden, das 2027 in Kraft treten soll. Im Omnibusverfahren sollen weitere Sparmaßnahmen umgesetzt werden, von denen auch die Apotheken betroffen sein sollen.

Nun sprechen sich mehrere Verbände gegen eine Wiedereinführung aus. So sieht der LAV darin erhebliche Risiken für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten. Dies hat der Verband auch in einem Schreiben an den baden-württembergischen Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Bündnis 90/Die Grünen) dargelegt. 

Zambo: Strukturen nicht gefährden

»Gerade in der Krebstherapie kommt es auf eingespielte Abläufe, kurze Wege und eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke an«, sagt LAV-Präsidentin Tatjana Zambo. »Diese Strukturen dürfen nicht durch ein Ausschreibungssystem gefährdet werden.«

Der LAV befürchtet, dass Ausschreibungen die Versorgung auf immer weniger spezialisierte Betriebe konzentrieren könnten. Zytostatika herstellende Apotheken unterhalten laut dem Verband aufwendige Reinräume und beschäftigen besonders qualifiziertes Personal. »Solche Strukturen könnten nicht kurzfristig an gewonnene oder verlorene Ausschreibungen angepasst werden«, warnt LAV.

In Baden-Württemberg stellen nach Angaben der Landesapothekerkammer 15 niedergelassene Apotheken und 20 Krankenhausapotheken Zytostatika her. »Wenn spezialisierte Herstellungskapazitäten einmal verloren gehen, lassen sie sich nicht ohne Weiteres wieder aufbauen«, warnt Zambo.

Eine stärkere Konzentration der Herstellung könnte nach Einschätzung des LAV gerade in einem Flächenland wie Baden-Württemberg zu längeren Versorgungswegen führen. Gleichzeitig würde die kurzfristige Abstimmung zwischen onkologischen Praxen und Apotheken erschwert, so der Verband. Zudem warnt er, dass nicht nur Krebsbehandlungen, sondern auch parenterale Schmerzmittel, Ernährungslösungen sowie Infusionen mit Antibiotika und Virostatika betroffen wären, die diese Apotheke herstellt.

LAV zweifelt an Einsparungen 

Tatsächlich zählen Zytoverträge auch zu den Empfehlungen der »Finanzkommission Gesundheit«. Demnach ließen sich damit bis zu 200 Millionen Euro einsparen. Anfang des Jahres hatte die Kommission 66 Empfehlungen vorgestellt, um Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu erreichen.

Doch LAV zweifelt daran: »Seitdem wurden aber mit dem Schiedsspruch zur Hilfstaxe vom 9. September 2026 die Abrechnungspreise zahlreicher Wirkstoffe abgesenkt.« Nach Berechnungen des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker sollen allein daraus ab dem 1. Oktober 2026 Einsparungen von mehr als 160 Millionen Euro jährlich entstehen. Hinzu kämen bereits bestehende Rabattverträge der Krankenkassen.

Ebenfalls kritisch sieht der Verband den engen Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens. Eine mündliche Anhörung zu den geplanten Änderungsanträgen soll bereits am 7. Oktober stattfinden.

Zytostatika-Ausschreibungen seit 2017 abgeschafft

Exklusivverträge zwischen Kassen und einzelnen Apotheken in der Zytostatika-Versorgung gab es bereits ab 2011, verstärkt ab 2015, nachdem das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen explizit bestätigt hatte. Die Folgen für die Versorgungslandschaft und die Wahlfreiheit der Patienten wurden dagegen auch von der Politik kritisch gesehen, sodass die Zyto-Verträge mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2017 wieder abgeschafft wurden.

»Ein Instrument, das 2017 aus guten Gründen wieder abgeschafft wurde, sollte nicht unter Zeitdruck und auf Basis überholter Einsparannahmen erneut eingeführt werden«, sagt Zambo. Der Verband hat Sozialminister Hildenbrand gebeten, die Auswirkungen fachlich prüfen zu lassen und die Position Baden-Württembergs in die Beratungen auf Bundesebene einzubringen.

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