Lauterbach will Homöopathie als GKV-Satzungsleistung streichen |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will prüfen, ob und wie die Homöopathie als GKV-Satzungsleistung gestrichen werden kann. / Foto: IMAGO/Political-Moments
In das Thema Homöopathie könnte in dieser Legislaturperiode noch Bewegung kommen. Schon mehrfach hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angedeutet, dass er kein Freund der Homöopathie ist. Jetzt hat er dem »Spiegel« gegenüber erklärt, dass sein Ministerium derzeit prüfe, wie und ob homöopathische Behandlungen als GKV-Satzungsleistungen abgeschafft werden könnten. Wörtlich sagte er: »Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz. Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.«
Konkret geht es um die Möglichkeit der Krankenkassen, in ihren kassenindividuellen Satzungen Leistungen anzubieten, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind. Beispielsweise können die Kassen als Satzungsleistung die Erstattung bestimmter OTC-Arzneimittel anbieten. Einige Kassen bieten vor diesem Hintergrund auch die Erstattung homöopathischer Behandlungen an. Außerdem können Kindern und Jugendlichen homöopathische Präparate in jedem Fall auf GKV-Rezept verordnet werden (bis zum Alter von zwölf Jahren, mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren).
Dass der Minister die Satzungsleistungen angreifen will, ist allerdings nicht neu. Schon im März hatte Lauterbach erklärt: »Mit der Wissenschaft werden Pandemien bekämpft und Krankheiten geheilt. Wir brauchen mehr Wissenschaft in der Behandlung, nicht weniger. Die Homöopathie hat keinen Platz in der modernen Medizin.« Damals hatten einige Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern entsprechende Selektivverträge aufgekündigt bzw. Fortbildungen gestrichen. Lauterbach begrüßte das Vorgehen.
Immer klarer wird auch, dass sich in der Ampel-Koalition eine politische Mehrheit für die Streichung der GKV-Satzungsleistungen für Homöopathie geben könnte. Als Reaktion auf Lauterbachs Ankündigung, die Streichung zu prüfen, erklärte die FDP-Bundestagsfraktion auf Twitter, dass sie in diesem Punkt hinter Lauterbach stehe. »Homöopathie ist nachweislich nicht wirksamer als ein Placebo und sollte deshalb nicht durch das Kollektiv der Beitragszahler finanziert werden. Den Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach, Homöopathie als Satzungsleistung zu streichen, begrüßen wir daher!«, teilte die Fraktion via Twitter mit.
Homöopathie ist nachweislich nicht wirksamer als ein Placebo und sollte deshalb nicht durch das Kollektiv der Beitragszahler finanziert werden. Den Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach, #Homöopathie als Satzungsleistung zu streichen, begrüßen wir daher! https://t.co/Udq6ir1nyY
— Fraktion der Freien Demokraten (@fdpbt) October 6, 2022