Laumann fordert Versandhandelsverbot |
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) setzt sich weiterhin für das Verandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Ausland ein, um die Gleichpreisigkeit und fairen Wettbewerb für die Vor-Ort-Apotheken zu gewährleisten. / Foto: PZ/Mueller (Archiv)
Im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern der Spitzenorganisationen der Apotheker in Nordrhein-Westfalen (NRW) machte Laumann seine Position deutlich:»Ich bin der Auffassung, dass jeder Patient in Nordrhein-Westfalen sich darauf verlassen können muss, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Apotheken gleich viel kosten«, so Laumann. Die Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln sieht Laumann als grundlegenden sozialrechtlichen Eckpfeiler für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 müssen sich Versandanbieter aus dem EU-Ausland nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten. Ausländische Anbieter haben durch diese Entscheidung einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den deutschen Vor-Ort-Apotheken.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD ursprünglich vereinbart, den grenzüberschreitenden Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Ein solches Verbot gilt bereits in 21 der 28 Staaten der Europäischen Union. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Versandhandel doch nicht mehr verbieten, ist somit von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag abgewichen und begründet dies unter anderem mit europarechtlichen Bedenken.