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Neue Testverordnung

KVen drohen mit Test-Boykott – Apotheken droht Abrechnungsstopp

Die Standesvertretung der Kassenärzte ist verärgert über die neue Testverordnung, die für Teststellen neue Kontrollpflichten und ein niedrigeres Honorar vorsieht. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) drohen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) daher mit einem Abrechnungs-Boykott. Weil alle Teststellen über die KVen abrechnen, drohen nun auch den Apotheken Probleme.
Cornelia Dölger
Benjamin Rohrer
01.07.2022  10:46 Uhr
KVen drohen mit Test-Boykott – Apotheken droht Abrechnungsstopp

Seit dem gestrigen Donnerstag gilt die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) novellierte Testverordnung. Sie sieht einerseits vor, dass Teststellen – also auch Apotheken – nur noch maximal 9,50 Euro pro Bürgertest abrechnen können. Vulnerable Gruppen sollen weiterhin kostenlose Tests bekommen, außerdem bestimmte Gruppen, für die dann allerdings eine Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro fällig wird. Alle anderen sollen voll zahlen. Die Teststellen haben auch diverse neue Kontrollpflichten erhalten: Die Personengruppen, die weiterhin kostenlose Bürgertests erhalten sollen, müssen gegenüber den Teststellen demnach ihre Berechtigung nachweisen.

Die Standesvertretung der Mediziner ist verärgert über diese Neuregelungen. In einem gemeinsamen Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kündigen die KVen an, »dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bürgertestungen künftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können«. Dass die neue Verordnung die Testungen an viele unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen knüpfe, sei angesichts der »schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik« nicht hinnehmbar.

Die komplizierte Lösung mit Testungen für Anspruchsberechtigte, die in bestimmten Fällen den Eigenanteil leisten müssten und in anderen wiederum nicht, mache eine funktionierende Abrechnungsprüfung, die die KVen vornehmen müssten, unmöglich. Auch seien die Nachweise schwer zu überprüfen. Schon in der Vergangenheit hätten damit Betrugsfälle nicht verhindert werden können; nach der neuen Testverordnung kämen auf die KVen zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen zu. »Die Prüfung all dieser neuen Vorgaben ist den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich«, heißt es in dem Brief. Durch die Erfahrungen der Vergangenheit könnte sie nicht darauf vertrauen, »dass alle Teststellen diese Leistungen korrekt erbringen werden«. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklärten und tatsächlich alle Nachweise und Selbsterklärungen prüften.

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