KV Hessen befürwortet Paxlovid-Abgabe in Arztpraxen |
Paxlovid kann schwere Verläufe von Covid-19 verhindern, wenn Patienten es innerhalb von fünf Tagen nach den ersten Symptomen einnehmen. / Foto: imago images/Independent Photo Agency Int.
Das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid® kann einen schweren Verlauf von Covid-19 verhindern und nach Angaben der KV Hessen auch einen positiven Einfluss auf die Entstehung des Long-Covid-Syndroms haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Patienten das Medikament innerhalb von fünf Tagen nach den ersten Symptomen einnehmen.
»Je schneller Paxlovid verabreicht wird, desto größer ist die Chance, dass es den Patienten hilft«, heißt es in der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Aus diesem Grund halten die KVH-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Eckhard Starke die Abgabe des Medikaments in Arztpraxen für sinnvoll.
Ein weiterer Grund, warum Paxlovid ausschließlich in die Hände erfahrener niedergelassener Ärzte gehöre, ist laut Dastych und Starke, dass das Medikament chronisch kranken Hochrisikopatienten gegeben werde. »Mit Blick auf die Wechsel- und Nebenwirkungen ist es daher sehr wichtig, die Patientin oder den Patienten und die Vorerkrankungen beziehungsweise den persönlichen Medikationsplan zu kennen«, argumentiert Starke. Das sei in der Apotheke nicht zwingend gegeben.
Den Vorschlag der ABDA, die Abgabe von Paxlovid in Apotheken ohne Rezept zu ermöglichen, halten die Vorstände der KVH für »infektiologisch völlig unsinnig«. Wenn positiv getestete Menschen in die nächste Apotheke gingen, bestünde das Risiko, dass sie andere infizierten, warnen Dastych und Starke. Sie fordern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daher auf, die Abgabe von Paxlovid durch Arztpraxen in der nächsten entsprechenden Verordnung zu verankern und dafür zu sorgen, dass die Praxen auch beliefert würden, schreiben sie in der Pressemitteilung.
Um die Versorgung von Covid-19-Patienten mit antiviralen Medikamenten zu beschleunigen und auszuweiten, plant das BMG offenbar eine Verordnung, mit der Ärzte ermächtigt werden, das Covid-19-Medikament Paxlovid und den monoklonalen Antikörper Evusheld direkt in den Praxen abzugeben. Demnach sollen die Mediziner auch eine Vergütung für die direkte Abgabe erhalten. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung eine Million Dosen des antiviral wirksamen Medikaments Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) gekauft hat, Ärzte das Medikament aber nur zögerlich verordnen.
Laut ABDA gibt es hingegen keinen Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheken zu verlassen. Im Gegenteil: Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befänden, könnten über die Botendienste der Apotheken versorgt werden, sagte eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im – auch telefonischen – Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause schnell und ohne jegliche Probleme.
Die ABDA weist darauf hin, dass es in den USA inzwischen erlaubt ist, Paxlovid auch ohne ärztliche Verordnung in den Praxen abzugeben. Als Ausnahmeregelung sei eine Abgabe des Medikaments in Apotheken ohne ärztliche Verordnung durchaus erwägenswert, sagte eine Sprecherin. Sollte dies nicht möglich sein, wolle die ABDA am bewährten System festhalten. Die beste Lösung bestehe darin, dass Arzneimittel gegen Covid-19 umfassender verordnet werden. »Dann kann auch ohne grundlegende Systemänderung den Patientinnen und Patienten schnell geholfen werden«, so die Sprecherin. Sie weist zudem darauf hin, dass Paxlovid seit einigen Wochen in Apotheken unbegrenzt gelagert werden darf. Die Einzelbestellungen beim Großhandel seien dadurch weggefallen.
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