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BMG-Vorschlag
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KV Hessen befürwortet Paxlovid-Abgabe in Arztpraxen

Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) unterstützen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), das Covid-19-Medikament Paxlovid von niedergelassenen Ärzten abgeben zu lassen. Das teilten sie heute mit. Die ABDA sieht dafür keinen Anlass und setzt sich für eine Abgabe des Mittels in Apotheken ohne Verordnung ein.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 27.07.2022  13:30 Uhr
Abgabe ohne Rezept laut ABDA in Ausnahmefällen sinnvoll

Abgabe ohne Rezept laut ABDA in Ausnahmefällen sinnvoll

Laut ABDA gibt es hingegen keinen Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheken zu verlassen. Im Gegenteil: Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befänden, könnten über die Botendienste der Apotheken versorgt werden, sagte eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im – auch telefonischen – Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause schnell und ohne jegliche Probleme.

Die ABDA weist darauf hin, dass es in den USA inzwischen erlaubt ist, Paxlovid auch ohne ärztliche Verordnung in den Praxen abzugeben. Als Ausnahmeregelung sei eine Abgabe des Medikaments in Apotheken ohne ärztliche Verordnung durchaus erwägenswert, sagte eine Sprecherin. Sollte dies nicht möglich sein, wolle die ABDA am bewährten System festhalten. Die beste Lösung bestehe darin, dass Arzneimittel gegen Covid-19 umfassender verordnet werden. »Dann kann auch ohne grundlegende Systemänderung den Patientinnen und Patienten schnell geholfen werden«, so die Sprecherin. Sie weist zudem darauf hin, dass Paxlovid seit einigen Wochen in Apotheken unbegrenzt gelagert werden darf. Die Einzelbestellungen beim Großhandel seien dadurch weggefallen.

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