KV Hessen befürwortet Paxlovid-Abgabe in Arztpraxen |
Laut ABDA gibt es hingegen keinen Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheken zu verlassen. Im Gegenteil: Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befänden, könnten über die Botendienste der Apotheken versorgt werden, sagte eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im – auch telefonischen – Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause schnell und ohne jegliche Probleme.
Die ABDA weist darauf hin, dass es in den USA inzwischen erlaubt ist, Paxlovid auch ohne ärztliche Verordnung in den Praxen abzugeben. Als Ausnahmeregelung sei eine Abgabe des Medikaments in Apotheken ohne ärztliche Verordnung durchaus erwägenswert, sagte eine Sprecherin. Sollte dies nicht möglich sein, wolle die ABDA am bewährten System festhalten. Die beste Lösung bestehe darin, dass Arzneimittel gegen Covid-19 umfassender verordnet werden. »Dann kann auch ohne grundlegende Systemänderung den Patientinnen und Patienten schnell geholfen werden«, so die Sprecherin. Sie weist zudem darauf hin, dass Paxlovid seit einigen Wochen in Apotheken unbegrenzt gelagert werden darf. Die Einzelbestellungen beim Großhandel seien dadurch weggefallen.
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