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Orale Tumortherapeutika

Krebstherapie zu Hause

In der Krebstherapie gewinnen orale Tumortherapeutika an Bedeutung. Zugleich wird die Behandlung der Krebskranken immer komplexer. Mitten in diesem Wandel steht der Patient mit seiner Diagnose, den Ängsten und Medikamenten, die er eigenverantwortlich zu Hause einnehmen soll.
AutorKontaktAlena Härtel
AutorKontaktGudrun Heyn
AutorKontaktFranziska Ockert-Schön
Datum 07.11.2021  08:08 Uhr

Tipps zur Aufbewahrung und Einnahme

Tumortherapeutika sollten die Patienten in der Original-Blisterpackung aufbewahren, um den Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit zu schützen und um Kontaminationen zu vermeiden. Bei der Einnahme müssen die Kranken beachten, dass sie ihre Zytostatika/KMR-Arzneimittel weder teilen noch zerdrücken oder kauen dürfen. Zerbrochene oder beschädigte Tabletten dürfen nicht eingenommen und Kapseln nicht geöffnet werden. Schwangeren und Stillenden ist der Umgang untersagt (4).

Die Kranken sollten ihre Zytostatika/KMR-Arzneimittel nach Möglichkeit nur selbst anfassen und sich danach die Hände waschen. Werden die Medikamente von Dritten, beispielsweise vom Pflegedienst, gestellt, so empfiehlt es sich, dabei Handschuhe zu tragen und die Tablette direkt aus dem Blister in einen kleinen Einmalbecher auszudrücken und dem Patienten zum Einnehmen anzubieten. So kommen Angehörige oder Pflegedienst mit dem potenziell karzinogenen Arzneimittel nicht in Kontakt. Alle benutzten Einmalutensilien sind nach Gebrauch in einem verschlossenen Plastikbeutel zu entsorgen (4).

Sollen Onkologika in Dosierboxen gereicht werden, sollten sie möglichst im Blister belassen und die Blisterpackungen beim Richten der Arzneimittel zerschnitten werden. Die vorbereiteten und abgezählten Zytostatika sollten nur in separate, gekennzeichnete Dosierboxen gegeben werden (4).

Bis auf einige wenige Onkologika, die bei 2 bis 8 Grad Celsius gelagert werden müssen (Beispiel: Chlorambucil in Leukeran® Tabletten), erfordern die meisten Präparate keine besonderen Lagerungsbedingungen bezüglich der Temperatur. Wichtig ist jedoch, sie für Kinder unzugänglich aufzubewahren.

Umgang mit Ausscheidungen

Zytostatika und deren Abbauprodukte werden hauptsächlich mit dem Urin und den Fäzes ausgeschieden (5). In anderen Körperflüssigkeiten wie Tränenflüssigkeit, Schweiß, Speichel, Sperma und Vaginalsekret können Spuren nachgewiesen werden.

Normalerweise ist die Konzentration des Zytostatikums aufgrund des Verdünnungseffekts in den Ausscheidungen nicht sonderlich hoch und somit sind diese nicht als Gefahrstoffe einzustufen. Sie können ganz normal über die Toilette in die Kanalisation entsorgt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Patienten eine separate Toilette benutzen. Die Toilette ist jedoch immer sauber zu halten und nach jedem Toilettengang mit geschlossenem Deckel zweimal zu spülen. Verunreinigungen sind mit Seife oder Haushaltsreiniger und Wasser gründlich abzuwaschen. Schwangere und Stillende dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit den Ausscheidungen in Kontakt kommen.

Anders verhält es sich mit dem Mageninhalt, wenn der Patient innerhalb von zwei Stunden nach der Einnahme eines oralen Zytostatikums brechen muss. Dieser kann noch Konzentrationen des Zytostatikums aufweisen, die als gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Dann ist besondere Sorgfalt beim Umgang mit den Ausscheidungen geboten. Es sollten immer Einmalhandschuhe getragen und die Hände nach dem Saubermachen der kontaminierten Stellen und Gegenstände sowie Kontakt mit den Ausscheidungen gewaschen werden. Erbrochenes ist von außen nach innen mit einem Einmaltuch aufzuwischen. Dann wird die Fläche mit Seife oder einem Haushaltsreiniger gewischt und gründlich mit Wasser nachgespült.

Zur Dekontamination gebrauchte Utensilien sind in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zuzuführen (4). Kontaminierte Kleidung sollte separat und nach Möglichkeit sofort gewaschen werden. Ansonsten muss diese bis zum Waschvorgang in einem dicht verschlossenen Sack aufbewahrt werden. Ein normales Waschprogramm reicht zur Reinigung aus.

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