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Arzneimittelverordnungsreport

»Kostenanstieg, kein Verordnungsanstieg«

Ursachen und Forderungen

Ein weiterer Grund für die steigenden Kosten sind den Herausgebern zufolge fehlende effektive Marktregulierungsinstrumente nach Ablauf des Patentschutzes. Dies veranschaulichte Schwabe gestern am Beispiel von Adalimumab. Denn auch zwei Jahre nach dem Patentablauf hat das frühere Originalpräparat (Humira®) demnach immer noch einen Marktanteil von 70 Prozent.

Problematisch sei außerdem die schleppende Umsetzung des Festbetragssystems, beispielsweise bei dem Biologikum Infliximab. Hier habe es nach dem Patentablauf etwa drei Jahre gedauert, bis eine Festbetragsgruppe durch den G-BA und den GKV-Spitzenverband etabliert werden konnte.

Bei Arzneimitteln, die neu auf den Markt kommen, entscheidet der eventuell vorhandene Zusatznutzen über den Preis. Stellt der G-BA keinen Zusatznutzen fest, fällt das Präparat unter die Festbetragsregelung. Für Biosimilars findet keine Zusatznutzen-Bewertung und somit keine Erstattungsbetragsverhandlung statt, da es sich dabei um Folgeprodukte bereits erprobter patentfreier Biopharmazeutika handelt. Eine Forderung der Herausgeber ist daher bei Biosimilars die Vereinbarung von Erstattungsbeträgen durch den Spitzenverband der GKV wie bei patentgeschützten Arzneimitteln mit Angaben zur Höhe des tatsächlichen Preises in anderen europäischen Ländern. Auch bei der Berechnung von Festbeträgen sollten die Packungspreise in anderen europäischen Ländern berücksichtigt werden.

Statement des BAH

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller(BAH), Hubertus Cranz, kommentierte die Pressemitteilung zum AVR wie folgt: »Seit dem Jahr 2010 ist der Ausgabenanteil für Arzneimittel an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von 17,1 auf 16,3 Prozent im Jahr 2019 gesunken. Einen »kontinuierlichen Ausgabenboom«, wie die Autoren des Arzneiverordnungsreports 2020 betonen, können wir daher nicht erkennen. Was die Zahlen allerdings hergeben, ist ein Anstieg bei den Belastungen der Hersteller. So sind die Rabattzahlungen seitens der Hersteller von anfänglich jährlich 310 Millionen Euro (2008) auf mittlerweile 4,9 Milliarden Euro (2019) angestiegen. Insgesamt summieren sich die Rabattzahlungen der Hersteller auf nun fast 34 Milliarden Euro. Angestiegen sind zudem die gesetzlichen Abschläge und Einsparungen aus dem AMNOG-Verfahren von 2,448 Milliarden (Jahr 2015) auf 4,855 Milliarden Euro (2019). Einen Boom sehen wir daher vielmehr bei den Belastungen der Hersteller.«

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