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Nach AvP-Pleite

Koalition will Rechenzentren zu Treuhandkonten verpflichten

Die Pleite des privaten Rechenzentrums AvP wäre wohl glimpflicher verlaufen, wenn die Gelder der Apotheker auf Treuhandkonten gelegen hätten. Eine solche Verpflichtung der Rechenzentren hatte die Bundesregierung zuletzt noch abgelehnt. Nun wollen allerdings Union und SPD im Bundestag tätig werden.
Benjamin Rohrer
19.03.2021  13:00 Uhr

Die Insolvenz des Rechenzentrums AvP hat viele Apotheken in Deutschland vor heftige finanzielle Probleme gestellt. Rund 3000 Apotheken warten nach wie vor auf ihr Geld. Nach Recherchen der PZ haben die ausgebliebenen Zahlungen sogar in einigen Fällen zu Apothekenschließungen geführt. Zuletzt war von einem möglichen Vergleich die Rede, dieser scheint inzwischen aber wieder vom Tisch zu sein. Die PZ hatte darüber berichtet. Zudem ist klar, die angemeldeten Forderungen der Gläubiger, also Gelder, die AvP auch den betroffenen Apotheken schuldet, übersteigt die Summe der vorgefundenen Kontobeständen deutlich.

Die Insolvenz hat im vergangenen Herbst und Winter allerdings auch zu politischen Diskussionen geführt. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte sich beispielsweise mit den Auswirkungen der AvP-Pleite befasst, war aber zunächst zu keinen Entschlüssen gekommen. In erster Linie ging es bei diesen politischen Diskussionen um die Frage, inwiefern Apotheker Überbrückungskredite beziehen können. Eine Soforthilfe oder ein Rettungsschirm für die AvP-Apotheken gab es nicht. Die Bundesregierung hatte vor allem KfW-Kredite ins Spiel gebracht. Nur wenige betroffene Apotheker konnten diese günstigen Kredite jedoch beantragen und beziehen. Allerdings wurde auch immer wieder der Ruf nach verpflichtenden Treuhandkonten laut. Die FDP-Fraktion hatte eine solche Maßnahme gefordert, um die Gelder der Apotheker vor Missmanagement wie im AvP-Fall zu schützen.

Auf eine entsprechende Anfrage der FDP hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Dezember 2020 allerdings ablehnend reagiert und auf die geltende Rechtslage verwiesen, die Treuhandkonten für sogenannte Factoring-Institute wie AvP nicht vorschreibt. Es sei daher auch nicht Aufgabe der Finanzaufsicht, zu prüfen, in welchem Umfang insolvenzfeste Konten bereits zum Einsatz kommen oder diese zu überwachen, hieß es damals.

Union und SPD wollen »insolvenzfeste« Anlage von Geldern

Nun könnte es allerdings doch zu einer Treuhandkonten-Pflicht kommen. Der PZ liegt ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), der eine entsprechende Änderung des Paragraphen 300 im SGB V vorsieht. In diesem Paragraphen wird die Apothekenabrechnung grundsätzlich geregelt. Dort heißt es in Absatz 2 Satz 1, dass Apotheken die Leistungen von Rechenzentren in Anspruch nehmen können.

Dieser Satz soll nun erweitert werden und soll laut Änderungsantrag folgendermaßen lauten: »Die Apotheken (…) können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen (…) Rechenzentren in Anspruch nehmen, die vereinnahmten Gelder, soweit diese zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, auf offenen Treuhandkonten zu hinterlegen haben.«

Zur Begründung heißt es, dass man gewährleisten wolle, dass Apotheken und andere Leistungserbringer »die von ihnen erbrachten Leistungen bzw. abgegebenen Arzneimittel insolvenzfest die von den Kostenträgern hierfür gezahlten Vergütungen erhalten«.

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