Pharmazeutische Zeitung online
Keine Ausgrenzung

Kinder mit Diabetes dürfen auch in die Schule

Kinder mit Typ-1-Diabetes können am Schulunterricht teilnehmen, wenn die empfohlenen Hygieneregeln eingehalten werden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) warnt vor pauschaler Ausgrenzung dieser Kinder und erklärt warum.
Brigitte M. Gensthaler
01.05.2020  08:00 Uhr

»Aus kinderdiabetologischer Sicht spricht nichts dagegen, dass bei den geplanten Schulöffnungen auch die hierzulande rund 30.000 Kinder und Jugendlichen mit Diabetes die Schule besuchen«, betont DDG-Vizepräsident Professor Dr. Andreas Neu aus Tübingen in einer Pressemeldung.

Die Arbeitsgruppe Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Fachgesellschaft hat hierzu eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht, die auf einer Datensammlung der International Society for Pediatric and Adolescent Diabetes (ISPAD) basiert. Zwar lägen bislang nur wenige Daten zum Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion bei Minderjährigen vor, aber nach einer chinesischen Studie sowie mündlichen Berichten italienischer Diabetologen gebe es keinen Hinweis darauf, dass Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus häufiger oder schwerer an Covid-19 erkranken als andere Kinder.

In Deutschland sind laut Robert-Koch-Institut rund 9000 Kinder und Jugendliche nachweislich am Coronavirus erkrankt (Lagebericht des RKI, Stand 27. 4. 2020)  Die Dunkelziffer wird weitaus höher geschätzt, da in diesem Alter die Erkrankung meist mild verläuft.

»Bisher kennen wir kein Kind mit Typ-1-Diabetes, das durch Covid-19 zu Schaden gekommen wäre. Unsere Erkenntnisse zum Infektionsverlauf bei Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes legen nahe, dass sie nicht gefährdeter sind als ihre Altersgenossen und daher ganz normal am Alltagsleben teilhaben können«, betont der Sprecher der AGPD, Privatdozent Dr. Thomas Kapellen.

Schutzmaßnahmen strikt einhalten

Die Arbeitsgruppe wendet sich damit gegen den Beschluss einiger Bundesländer wie Thüringen, Kinder mit Diabetes zunächst pauschal vom Präsenzunterricht auszuschließen. Diese berufen sich dabei auf die allgemeinen Informationen des RKI, wonach Diabetes-Patienten zur Risikogruppe zählen. Aus organisatorischer und psychosozialer Sicht sei es bedenklich, diese Kinder ohne objektive medizinische Gründe und nur aufgrund ihres Diabetes vom Unterricht fernzuhalten, kritisieren die Kinderdiabetologen und warnen vor einer Diskriminierung.

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstandsregelungen sollten natürlich eingehalten werden. Bei einer Covid-19-Erkrankung gelten die gleichen Empfehlungen für das Diabetes-Management wie bei anderen Virusinfekten der Atemwege, betont die DDG. »Da im Zuge des Infekts ein erhöhter Insulinbedarf zu erwarten ist, sollten Erkrankte häufiger den Blutzucker messen beziehungsweise die Sensor-Glucosewerte kontrollieren«, empfiehlt Kapellen. Bei erhöhten Blutzuckerwerten müssen Insulindosis und Basalrate angepasst und der Blutzucker korrigiert werden. Bei dauerhaften Glucosewerten über 14 mmol/l (250 mg/dl) trotz Korrektur sei die Testung von Blut- oder Urinketonkörpern und gegebenenfalls eine Korrektur nach Ketoazidoseschema angeraten. Bei lang anhaltend schlechten Blutzuckerwerten sollten sich die Betroffenen an ihren Arzt wenden.

Mehr von Avoxa