| Melanie Höhn |
| 02.03.2026 17:00 Uhr |
Laut Verbraucherzentrale gibt es oft Hinweise, die »Deepfakes« erkennen lassen: Unnatürliche Mimik oder Lippenbewegungen, die nicht ganz zum Gesagten passen, oder eine ungewöhnliche Stimme oder Betonung. Verdächtig seien außerdem fehlende Quellen, kein Link zu seriösen Medien oder offiziellen Social-Media-Kanälen, kein Impressum, ausländische Domains, viele Rechtschreibfehler oder übertriebene Versprechen.
Es gebe bereits erste Tools, Browser-Erweiterungen und Prüfmechanismen, die helfen können, Deepfake-Inhalte zu erkennen. Auch einige Plattformen würden daran arbeiten, verdächtige Videos automatisch zu kennzeichnen. Einen verlässlichen Schutz gebe es bislang jedoch nicht.
Eckart von Hirschhausen jedenfalls ging juristisch gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta vor. Erst dann habe Meta eingeräumt, dass es sich um Fälschungen handelte, und sich verpflichtet, die Inhalte zu entfernen.