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Bundesdatenschützer
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Kelber will EGK-Verfahren beim E-Rezept nicht dulden

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bleibt bei seinem Veto gegen das Vorhaben, E-Rezepte in Apotheken via elektronische Gesundheitskarte (EGK) und ohne Geheimzahl (PIN) einlösen zu können. Aus Sorge vor Missbrauch durch die Apothekenteams hatte er diesem Vorhaben schon im September einen Riegel vorgeschoben.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 07.11.2022  17:00 Uhr

Kein Verständnis für Ärzte

Kelber fügte hinzu, dass er für den Rückzug der Ärzte kein Verständnis habe. Wörtlich sagte er in einer Mitteilung: »Das E-Rezept als solches und die drei ursprünglich vorgesehenen Einlösungswege sind konsentiert und funktionsfähig. Auch die nun zusätzliche geplante Funktionalität der Einlösung durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ohne Eingabe einer PIN ist umsetzbar. Die geplante Datenverarbeitung mit der zunächst von der Gematik vorgelegten Umsetzung verursacht allerdings ein großes Risiko für die Rechte und Freiheiten aller Nutzerinnen und Nutzer des E-Rezepts, bundesweit und bei allen Arztpraxen und Apotheken. Uns gegenüber gemachte Vorschläge zur Minderung des Problems abseits einer anderen Umsetzung verringern die Gefahren für die Versicherten nicht ausreichend. Unverständlich ist, dass Kassenärztliche Vereinigungen und Apothekerverbände dieses Problem, das ihnen seit Monaten und damit länger als dem BfDI selbst bekannt ist, nicht wahrnehmen wollen und stattdessen schon Basisabsicherungen von IT-Lösungen als überzogen diffamieren. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten, die gerne das E-Rezept auf einem der bereits funktionierenden Wege nutzen möchten.«

Aus Sicht Kelbers ist eine Umstellung des Verfahrens in den kommenden Monaten möglich: »Ich erwarte von allen Beteiligten, dass bis zum Sommer 2023 eine sichere Lösung für das Abholen von E-Rezepten durch Stecken der eGK zur Verfügung steht. Die kassenärztlichen Vereinigungen sollten ihren Ausstieg aus dem Pilotprojekt überdenken und nicht angeblich überzogene IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen vorschieben. Schließlich stehen alle Möglichkeiten der Einreichung von E-Rezepten, die auch zum Start des Pilotprojektes vorhanden waren, weiter uneingeschränkt zur Verfügung. Neue Funktionalitäten müssen aber Standardanforderungen an IT-Sicherheit erfüllen und dürfen nicht dem unberechtigten Zugriff auf den gesamten Bestand der E-Rezepte Tür und Tor öffnen. Eine Umsetzungszeit von sechs Monaten ist dabei in der Softwareentwicklung durchaus üblich und notwendig. Unzureichend gesicherte Schnellschüsse kann der BfDI bei seinem gesetzlichen Auftrag nicht mittragen. Ich bedanke mich bei dem Teil der Berufsverbände im Gesundheitssektor, die uns in dieser Haltung klar und eindeutig unterstützen.«

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