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Hilfsmittelhersteller
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Keine »Rückkehr zu gescheitertem System«

Mit den geplanten Nachbesserungen an den GKV-Sparmaßnahmen sollen Hilfsmittel-Ausschreibungen wieder eingeführt werden. Dagegen laufen Hersteller und Verbände Sturm. Sie warnen vor mehr Preisdruck, einer Schwächung regionaler Versorgungsstrukturen und Nachteilen für Patienten.
AutorKontaktPZ
Datum 29.09.2026  16:15 Uhr
Widerspruch zur geplanten Stärkung der ambulanten Versorgung

Widerspruch zur geplanten Stärkung der ambulanten Versorgung

Auch Innovationshemmnisse befürchten die Verbände. Preisgetriebene Ausschreibungen könnten dazu führen, dass moderne und technisch anspruchsvolle Hilfsmittel wirtschaftlich nicht mehr angeboten werden können. Patienten hätten dann schlechteren Zugang zu medizinisch-technischem Fortschritt.

Im Übrigen stünden die Pläne im Widerspruch zu politischen Zusagen, mehr Leistungen ambulant statt stationär zu erbringen. Für eine erfolgreiche Ambulantisierung brauche es leistungsfähige Hilfsmittelversorger vor Ort. Würden diese durch Ausschreibungen geschwächt oder aus regionalen Märkten verdrängt, könne dies die ambulante Versorgung gefährden und sogar längere Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen.

Auch das Kostenargument weisen die Verbände zurück. Der Hilfsmittelbereich verursache seit Jahren lediglich rund vier Prozent der GKV-Ausgaben. Nachhaltige Einsparungen durch Ausschreibungen seien in der Vergangenheit nicht nachgewiesen worden. Stattdessen drohten Folgekosten durch Fehl- und Unterversorgungen, die mögliche Einsparungen übersteigen könnten.

Mehr Preisdruck bereits im GKV-Spargesetz enthalten

Hinzu komme der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene pauschale Abschlag von 3 Prozent auf die vertraglich vereinbarten Preise. Dieser schaffe für die Jahre 2027 und 2028 einen zusätzlichen, gesetzlich vorgegebenen Preisdruck in der Hilfsmittelversorgung.

Die Verbände fordern die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister auf, auf eine Wiedereinführung von Hilfsmittelausschreibungen zu verzichten. Zudem kritisieren sie, dass eine solche Regelung kurzfristig per Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden solle. Eine derart weitreichende Veränderung müsse in einem transparenten Verfahren mit ausreichender Beteiligung von Patientenvertretern, Leistungserbringern und Fachverbänden beraten werden.

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